Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln aufgrund von Notfallsituationen nach Artikel 53
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für SpinTor (Wirkstoff: Spinosad) eine Zulassung für 120 Tage für die Anwendung gegen die Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) in Brombeere im Freiland und im Gewächshaus ab dem 01. Juli 2015 bis 28. Oktober 2015, sowie in johannisbeerartigem Beerenobst, Heidelbeerarten und Holunder im Freiland und im Gewächshaus ab dem 01. Juni 2015 bis zum 28. September 2015 erteilt. Im Entwicklungsstadium BBCH 85 bis 87 können nach festgestelltem Befall und Warndienstaufruf maximal zwei Behandlungen mit 0,2 l/ha in maximal 1000 l Wasser/ha durchgeführt werden. Abstand zwischen den Behandlungen mindestens 7 Tage. Wartezeit: 3 Tage.
In Pfirsich ist das Mittel ab dem 01. Juni 2015 bis 28. September 2015 zugelassen. Nach festgestelltem Befall bzw. Auftreten der Kirschessigfliege bei fortgeschrittener Fruchtausfärbung bis Pflückreife (BBCH 85 bis 87), können maximal zwei Behandlungen mit 0,15 l/ha und je m Kronenhöhe in maximal 500 l Wasser/ ha und je m Kronenhöhe (maximal 0,3 l/ha je Behandlung, max. 0,6 l/ha in der Kultur) durchgeführt werden. Der Abstand zwischen den Behandlungen beträgt 7 bis 10 Tage. Wartezeit: 14 Tage.
SpinTor ist als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter.
Blossom Protect (Wirkstoffe: Aureobasidium pullulans DSM 14940 und DSM 14941) ist gegen Lagerfäulen in Kernobst für 120 Tage zugelassen. Das Mittel darf ab dem 3. Juli 2015 bis zum 30. Oktober 2015 ab 5 Wochen vor der Ernte (BBCH 81 bis 89) mit 0,5 kg/ha und je Meter Kronenhöhe in maximal 500 l Wasser/ha/Meter Kronenhöhe gespritzt oder gesprüht werden. Maximal vier Behandlungen in dieser Anwendung. Wartezeit: 1 Tag.
Quelle: Amtlicher Pflanzenschutzdienst am Regierungspräsidium Stuttgart/Redaktion BWagrar
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