Zulassung für Wirkstoff Tepraloxydim zum 31. Mai 2015 widerrufen
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat die Zulassung von Aramo mit dem Wirkstoff Tepraloxydim zum 31. Mai 2015 widerrufen. Der einzige Antragsteller, der die Erneuerung der Genehmigung des Wirkstoffs Tepraloxydim beantragt hatte, hat der EU-Kommission und dem berichterstattenden Mitgliedstaat mitgeteilt, er habe entschieden, den Antrag auf Erneuerung nicht weiterzuverfolgen.
Die Abverkaufsfrist endet am 30. November 2015, die Aufbrauchfrist am 30. November 2016. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind Reste des Pflanzenschutzmittels entsorgungspflichtig.
Quelle: Amtlicher Pflanzenschutzdienst am Regierungspräsidium Stuttgart/Redaktion BWagrar
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