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Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung

EU-Kommission genehmigt Verlängerung der SchALVO

Gute Nachrichten für Baden-Württembergs Landwirtinnen und Landwirte aus Brüssel: Das Land kann weiter Ausgleichszahlungen für die Einschränkung der ordnungsgemäßen Landbewirtschaftung in Wasserschutzgebieten über die Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung (SchALVO) gewähren. Nach 13-monatigen Verhandlungen des Landes mit der EU-Kommission hat diese die in der SchALVO enthaltenen Ausgleichsregelungen nun beihilferechtlich neu genehmigt.
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„Ich freue mich, dass das Land die Ausgleichszahlungen von jährlich knapp 20 Millionen Euro für den Grundwasserschutz jetzt wieder rechtssicher gewähren kann. Damit können wir die erfolgreiche Politik zum Schutz des Grundwassers in Baden-Württemberg weiter fortsetzen. Die EU-Kommission hat anerkannt, dass die Ausgleichszahlungen ein wirksames Instrument sind, um den Nitratgehalt im Grundwasser zu senken“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Alexander Bonde, heute in Stuttgart.

Hintergrundinformationen:
Letztmals wurde die SchALVO im Jahr 2001 von der EU-Kommission genehmigt. Aufgrund verschiedener Änderungen im Beihilferecht der EU liefen für alle Förderprogramme die beihilferechtlichen Genehmigungen 2013/2014 aus. Die SchALVO wurde in der bewährten und bekannten Form verlängert, ohne dass derzeit inhaltliche Anpassungen erforderlich sind. Diese werden voraussichtlich erst erforderlich, wenn die Novellierung der Düngeverordnung des Bundes abgeschlossen sein wird. Die dortigen Vorgaben für die Beschränkungen der Düngerausbringung werden dann den Standard der ordnungsgemäßen Landbewirtschaftung anheben.

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