Zulassung von Pflanzenschutzmitteln
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat Focus Ultra erneut bis zum 31.12.2025 zugelassen. Das Mittel kann wie bisher in Ackerbohne und Sojabohne nach § 18a Pflanzenschutzgesetz eingesetzt werden. Neu genehmigt sind die folgenden Anwendungsgebiete: In Lein, Senf-Arten und Krambe (Nutzung als nachwachsender Rohstoff für technische Zwecke) gegen einjährige einkeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Einjähriges Rispengras), Ausfallgetreide mit 2,5 l/ha, sowie gegen Quecke mit 5 l/ha, in 150 bis 300 l Wasser/ha nach dem Auflaufen. Maximal eine Anwendung. Wartezeit: Lein, Senf-Arten und Krambe F.
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