DBV: Kommission ignoriert die Probleme
Die Zwischenergebnisse des „Fitness-Checks“ zu den europäischen Naturschutzrichtlinien spiegeln nicht die Wirklichkeit wider und ignorieren die Probleme der Landwirte und Landnutzer im Zusammenhang mit FFH- und Vogelschutzgebieten. Das erklärte der Deutsche Bauernverband zur Konferenz über den „Fitness-Check“ des europäischen Naturschutzrechts, der sogenannten Fauna-Flora-Habitat- (FFH) und Vogelschutzrichtlinie, am Freitag, 20. November in Brüssel.
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Statt der vom Zwischenbericht suggerierten Erfolge haben die Richtlinien und ihre Umsetzung zu einem erheblichen Vertrauensverlust bei Landnutzern geführt, der unter anderem durch Rechtsunsicherheit und fehlende Kooperation entstanden ist, erklärte der DBV. Denn obwohl die Landnutzer maßgeblich zum Entstehen der heute schützenswerten Kulturlandschaft sowie der Arten- und Biotopvielfalt beigetragen hätten, würden sie durch das strenge Schutzregime der europäischen Naturschutzrichtlinien in ihrer Bewirtschaftung stark eingeschränkt. Angesichts dessen sei es ein Hohn für die Land- und Forstwirte, wenn die tagtäglichen Probleme bei der Bewirtschaftung von Flächen in und um FFH- und Vogelschutzgebieten als nicht bewiesen abgetan würden, betonte der DBV.
Nichts geht ohne bäuerliche Partner
Das europäische Naturschutzrecht sowie dessen Umsetzung muss nach Ansicht des DBV daher kritisch überprüft und stärker auf Kooperation und Dialog mit den Landnutzern ausgerichtet werden. Andernfalls gingen die Landnutzer als Partner des Naturschutzes verloren und die Akzeptanz bei Bürgern und Landnutzern werde gefährdet. Die Landwirtschaft erwarte, dass sich der Naturschutz einer kritischen Bewertung seiner Instrumente und deren Umsetzung nicht verweigere und den Weg der Kooperation mit den Land- und Forstwirten nicht verlasse, bekräftigte der DBV.
Die „Fitness-Check“-Konferenz dient der Überprüfung von Effizienz und Leistungsfähigkeit der europäischen Rechtsetzung. Eine ergebnisoffene Überprüfung des europäischen Naturschutzrechts sei aber durch die öffentliche Konsultation verhindert worden, kritisierte der DBV die Einseitigkeit der Befragung der Bürger durch die EU-Kommission. Schon die gewählten Fragestellungen ließen sachorientierte Kritik nicht zu.
Praxiserfahrungen stärker berücksichtigen
Auch lege der Zwischenbericht nahe, dass die zur Diskussion gestellten Ergebnisse überwiegend aufgrund einer Analyse wissenschaftlicher Literatur gewonnen wurden. Eingebrachte praktische Erfahrungen durch die Landnutzer seien hingegen kaum berücksichtigt worden. Der DBV betonte, dass nur eine ergebnisoffene Diskussion des europäischen Naturschutzrechts dem Schutz und Erhalt der biologischen Vielfalt gerecht werden könne.
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