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Förderprogramm „Baumschnitt-Streuobst“

Land zahlt erste Baumschnitt-Prämien aus

Der erste Auszahlungsbescheid ist übergeben. Weitere werden die kommenden Wochen folgen. Privatpersonen, Vereine, Kommunen, Mostereien und Streuobstinitiativen aus ganz Baden-Württemberg haben etwa 1100 Anträge für das Förderprogramm „Baumschnitt-Streuobst“ gestellt. Sie pflegen die nächsten fünf Jahre 400.000 Streuobstbäume.
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Rueß
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Für das Förderprogramm konnten Gruppen bis Mai 2015 Sammelanträge bei den Regierungspräsidien stellen. Für die Schnittsaison 2015/16 stehen 2,7 Millionen Euro für die Baumschnitt-Prämie zur Verfügung.

„Es freut mich, dass sich vielerorts Menschen für die Bewahrung der Streuobstflächen einsetzen und engagierte Gruppen auch neue, gemeinwohlorientierte Ansätze für den Erhalt unserer Kulturlandschaft entwickeln. Mit der Baumschnitt-Prämie als wichtiger Teil der Streuobstkonzeption leistet das Land einen zentralen Beitrag zum Erhalt der Streuobstwiesen“, sagte der Landwirtschaftsminister Alexander Bonde heute, anlässlich seines Besuchs beim Obsteinlagerungsverein Unterensingen.

Der Verein ist einer der ersten Sammelantragsteller, die eine Förderung erhalten. Im Obsteinlagerungsverein haben sich 17 Teilnehmer zusammengeschlossen, die in den nächsten Jahren 765 Bäume fachgerecht schneiden. „Sie halten den Streuobstbau im Dorf lebendig und geben das Wissen auch in Form von Schnittkursen weiter“, sagte Bonde. Der Obstkeller ermögliche die Lagerung von Äpfeln für 50 Haushalte. „Das ist ein wichtiger Pfeiler für die Eigenverwertung des heimischen Streuobstes“, so der Minister.

Mit der neuen Förderung Baumschnitt Streuobst unterstützt das Land den fachgerechten Schnitt von Kern- und Steinobstbäumen mit 15 Euro pro Baumschnitt. Gemeinden, Vereine, Mostereien, Aufpreisinitiativen, Landschaftserhaltungsverbände, Abfindungsbrennereien und Gruppen von mindestens drei Privatpersonen konnten bis zum 15. Mai 2015 Sammelanträge bei den Regierungspräsidien einreichen. Mit den Sammelanträgen wurde ein fünfjähriges Schnittkonzept vorgelegt, das eine Mindestbaumzahl von 100 Bäumen umfasst. Pro Baum werden zwei Schnitte in fünf Jahren gefördert. Die Schnittmaßnahmen leisten einen Beitrag, um den Pflegezustand der Streuobstbäume, der an vielen Stellen im Land unbefriedigend ist, zu verbessern.

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