Vorsicht bei Eintragungen in ein Branchen- oder Firmenregister
Die Briefe sehen amtlich und wichtig aus. Doch der Inhalt ist Abzocke: Wer darauf reagiert schließt oft einen Vertrag ab, der keinen Mehrwert bringt. Den Absendern aber ordentlich Geld.
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Die Schreiber der ominösen Briefe bieten einen Eintrag in ein sogenanntes Zentrales Gewerberegister zur Eintragung und Veröffentlichung inklusive Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UIST-NR.de) oder in ein elektroisches Branchenverzeichnis (EBVZ.DE) an. Teilweise wirkt das Anschreiben wie ein dienstliches Formular einer Bundesbehörde inklusive doppelköpfigem Adler und Umweltschutzpapier, dass oft mit dem Zusatz "Terminsache" versehen ist. Der Empfänger soll damit bewusst das Gefühl haben ein behördliches Schreiben zu erhalten. Ellenlange Aufzählungen von Paragrafen verstärken das Gefühl eine "echte Terminsache" vorliegen zu haben. Wer sich durch das Schreiben kämpft stößt auch bald auf den Kostenhinweis.
Dahinter stecken allerdings Unternehmen, die mit den angeblich unverzichtbaren Einträgen in ein Interentregister ordentlich Geld verdienen wollen. Mehr als 1000 Euro stehen dann auf der Rechnung, wenn der Empfänger auf das Schreiben reagiert hat.
In einem anderen Schreiben soll ein angeblich bereits bestehender Eintrag in den Registern überprüft werden, der laut dem Schreiben dort schon getätigt wurde. Wird der Eintrag mit Unterschrift und Rücksendung bestätigt gilt der Vertrag als geschlossen. Im Kleingedruckten steht dann zu welchen Konditionen.
Teilweise erfolgen die Angebote auch per Telefon, in denen mit fraglichem Vorgehen den Angerufenen eine "Ja" abgerungen wird.
Seien Sie wachsam, wenn Sie solche Schreiben oder Anrufe erhalten. In Deutschland gibt es aktuell keine Verpflichtung, sich in Branchenregister einschreiben zu lassen, abgesehen vom Handelsregister. Sollten Sie eine Rechnung erhalten, lassen Sie sich vom Anwalt beraten.
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