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Anzeigepflichtige Tierseuche

Rinderherpes auf vier Betrieben im Alb-Donau-Kreis festgestellt

In vier landwirtschaftlichen Betrieben im Alb-Donau-Kreis sowie in drei Ortschaften im Gebiet des Altkreises Ehingen sind bei Rindern Antikörper gegen das Rinderherpes-Virus Typ 1(BHV1) festgestellt worden. Das ergeben Blutuntersuchungen, wie das zuständige Landratsamt jetzt in einer Pressemitteilung mitteilt.
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Ast
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BHV1 (Bovines Herpesvirus Typ eins) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche bei Rindern, die für den Menschen ungefährlich ist. Bei erkrankten Tieren kann das Virus Entzündungen des Nasen-Rachenraumes, der Luftröhre und Lunge verursachen. Die Folge sind Leistungseinbußen, wie zurückgehende Milchleistungen oder Fehlgeburten.

Die Veterinärbehörde des Landratsamts Alb-Donau hat die vier Betriebe Ende vergangener Woche gesperrt, so dass keine Tiere von und zu dem Hof gebracht werden dürfen. Um die Betriebe herum wurden in einem Ein-Kilometer-Radius Umkreisuntersuchungen durchgeführt. 30 Kontaktbetriebe bleiben vorsorglich  gesperrt.

Ziel der Maßnahmen sei es, eine weitere Ausbreitung des BHV1-Virus in andere
Rinderbestände zu verhindern und die betroffenen Betriebe zu sanieren, teilt das Landratsamt mit. In zwei Fällen wurde der gesamte Rinderbestand mit 82 Tieren getötet. Bei den beiden anderen Betrieben wurden Teile der Rinderbestände getötet. Die betroffenen Betriebe erhalten den Schlachterlös und Entschädigungs-leistungen von der Tierseuchenkasse.

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