EU unterstützt Obstbauern weiter
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Die Maßnahmen wurden von der Kommission nach Verhängung des russischen Einfuhrverbots im August 2014 eingeführt. Die nunmehr verlängerte Regelung stellt ein Sicherheitsnetz für die Erzeuger dar, die infolge des Einfuhrverbots möglicherweise keine Absatzmöglichkeiten für ihre Erzeugnisse finden.
Im Rahmen der Regelung werden den europäischen Obstbauern, die ihre Ware an Einrichtungen wie Wohltätigkeitsorganisationen oder Schulen abgeben oder anderweitig verwenden, das heißt, verfüttern, kompostieren oder weiterverarbeiten, Ausgleichsleistungen gewährt.
Die verlängerte Regelung ergänzt andere im Zusammenhang mit dem russischen Embargo eingeführte Sonderstützungsmaßnahmen für den Agrarmarkt. Wie die regelmäßige Marktüberwachung und -bewertung der Kommission zeigt, haben diese Maßnahmen die Marktlage für einjährige Kulturen (vor allem Gemüse) verbessert.
Neue Märkte erschlossen
Für das Gros der vom russischen Einfuhrverbot betroffenen Erzeugung konnten andere Märkte gefunden werden, und die Marktpreise haben sich stabilisiert. Bei den sogenannten Dauerkulturen (Obstbäume) ist die Anpassung an sich wandelnde Gegebenheiten jedoch schwieriger, weswegen die neuen Maßnahmen gezielt auf die Unterstützung dieses Sektors ausgerichtet sind.
Im Rahmen der Sonderstützungsmaßnahmen kommen den Einzelerzeugern höhere EU-Kofinanzierungssätze zugute als im Rahmen der üblichen Unterstützungsmaßnahmen. Die Landwirte erhalten eine zu 100 Prozent aus EU-Mitteln finanzierte Unterstützung für Marktrücknahmen zur „kostenlosen Verteilung“ (d. h. Abgabe von Obst zum Verzehr für wohltätige Zwecke), wodurch Lebensmittelverschwendung vermieden wird. Für Obst, das vom Markt genommen, aber nicht verzehrt (etwa unmittelbar der Kompostierung zugeführt) wird, das geerntet wird, bevor es reif ist (Ernte vor der Reifung), oder das gar nicht geerntet wird, sind die Unterstützungssätze niedriger.
Die Regelung sieht eine Höchstmenge von 165.835 Tonnen vor, aufgeteilt auf vier verschiedene Arten von Baumobst: Äpfel und Birnen, Pflaumen, Zitrusfrüchte sowie Pfirsiche und Nektarinen. Die Regelung gilt für zwölf Mitgliedstaaten, wobei die Rücknahmemengen unterschiedlich sind (Deutschland: 1615 Tonnen Äpfel und Birnen), damit gewährleistet ist, dass die finanzielle Unterstützung jene Erzeuger erreicht, die den größten Bedarf haben.
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