Kosten der zusätzlichen Bestandschecks werden übernommen
Auch in der zweiten Initiative Tierwohl-(ITW)-Periode ab 2018 sollen die Kosten für die zusätzlichen jährlichen Bestandschecks durch die ITW übernommen werden. Die Kosten für die normalen Tierwohlaudits trägt weiterhin der teilnehmende Landwirt. Anmeldung zur neuen Phase sind noch bis zum 26. September möglich.
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Kostenübernahme der Bestandschecks
In einem Schreiben an die Bündler hat die ITW bekannt gegeben, dass die Kosten für die zusätzlich jährlich anberaumten, unangekündigten Bestandschecks auch in der kommenden Förderperiode von 2018 bis 2020 von der ITW übernommen werden. Wie schon in der laufenden Periode müssen die Kosten für die normalen Tierwohlaudits weiter von den teilnehmenden Schweinehaltern selbst getragen werden.
Landwirte können sich noch bis zum 26. September 2017 anmelden
Noch bis zum 26. September können sich interessierte Betriebe für die neue Phase der ITW bei den Bündlern anmelden. Auch schon jetzt teilnehmende Betriebe müssen sich neu anmelden. Die Teilnahme an der zweiten Phase der ITW ist wie bisher freiwillig. Die Phase startet mit Jahresbeginn 2018. Die Rückmeldung, welche Betriebe an der neuen Programmlaufzeit teilnehmen können, soll am 14. Oktober 2017 an die Bündler weitergegeben werden. So bleibt den Betrieben ausreichend Zeit für die Umsetzung der geforderten Kriterien.
Veränderte Kriterien
Insgesamt stehen für die Phase ab 2018 weniger Kriterien zur Auswahl – zehn Prozent mehr Platz und zusätzliches organisches Beschäftigungsmaterial werden zur Pflicht. Der maximal mögliche Bonus (inklusive Tierwohlgrundbeitrag) fällt in der zweiten ITW-Phase mit 5,10 Euro je Mastschwein, 1,35 Euro je Ferkel in der Aufzucht und 2,80 Euro je Ferkel in der Sauenhaltung niedriger aus. Zudem werden einige Kriterien geringer vergütet. Zu den bekannten jährlichen Tierwohlaudits kommen ab 2018 auch unangekündigte Bestandschecks hinzu, deren Kosten die ITW trägt.
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