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EU-Kommission

Schwanzbeißen bei Schweinen reduzieren

Das Kupieren der Schwänze ist in der Europäischen Union (EU) nur mit Ausnahmeregelung erlaubt. Die Interessengemeinschaft Deutscher Schweinehalter (ISN) rät deshalb allen Schweinehaltern, getroffene Maßnahmen gegen Schwanzbeißen und die Entscheidungswege, die zum Kupieren der Schwänze führen, betriebsindividuell zu dokumentieren.
 

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Ast
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Viel wurde in den vergangenen Jahren zum Verzicht auf das Kupieren der Schwänze geredet, geschrieben, aber auch getan. Von Erklärungen in verschiedenen Bundesländern bis hin zur Ringelschwanzprämie – von aufwändigen Versuchen bis hin zu Praxiserprobungen – besonders in Deutschland sind viele Projekte durchgeführt worden, in denen zumindest in kleineren Tiergruppen auf das Kupieren der Schwänze verzichtet wurde.

Die Ergebnisse waren oftmals ernüchternd und führten vor Augen: Ein Verzicht auf das Kupieren der Schwänze ist, besonders auch aus Tierschutzgründen, nicht von heute auf morgen umsetzbar. Nach wie vor gibt es keine Blaupause für die Betriebe, wie Schwanzbeißen sicher verhindert werden kann.

Strukturierte Buchten lenken ab

Trotzdem gibt es inzwischen eine Menge Erfahrungen und viel Wissen zur Reduzierung von Schwanzbeißen und zum Kupierverzicht. Zahlreiche Leitfäden mit Tipps zur Verhinderung der Verhaltensanomalie sind dazu erstellt worden. Nun hat auch die EU-Kommission Informationsmaterial „zur Verringerung der Notwendigkeit des Schwanzkupierens“ auf ihrer Website veröffentlicht. In einem auch in die deutsche Sprache übersetzten 14-seitigen Infoblatt werden dabei sechs Schlüsselfaktoren genannt:

  1. Beschäftigungsmaterial,
  2. Temperatur, Luftqualität und Licht,
  3. Gesundheit und Fitness,
  4. Konkurrenzverhalten,
  5. Fütterung und Futtermittel,
  6. Struktur und Sauberkeit der Buchten.

Das Kupieren der Schwänze ist in Europa und somit in Deutschland seit vielen Jahren verboten. Eine EU-Richtlinie von 2008 besagt bereits, dass ein Kupieren der Schwänze nicht routinemäßig durchgeführt werden darf. Bevor im Ausnahmefall ein solcher Eingriff vorgenommen wird, „sind andere Maßnahmen zu treffen“, um Schwanzbeißen und andere Verhaltensstörungen zu vermeiden. Wie in den meisten EU-Staaten wird auch in Deutschland in vielen Schweine haltenden Betrieben von der Ausnahmeregelung Gebrauch gemacht.

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