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Bundestierärztekammer

"Anästhesie gehört nicht in Laienhand"

Ab 1. Januar 2019 wird es in Deutschland verboten sein, Ferkel ohne Betäubung zu kastrieren. Der Bayerische Bauernverband (BBV) hat sich hierzu in einem  Schreiben an alle Schweinehalter im Freistaat gewandt, in dem unter anderem das Unverständnis der Ablehnung des „ViertenWegs" verschiedener Organisationen thematisiert wird. Die Bundestierärztekammer (BTK) spricht sich in diesem Zusammenhang erneut gegen die Anwendung des sogenannten „Vierten Wegs" durch Tierhalter als Alternative zu der betäubungslosen Ferkelkastration aus. Das teilt die Berufsorganisation jetzt in einer Pressemitteilung mit.

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Voraussetzung für die Rechtskonformität der chirurgischen Ferkelkastration unter Lokalanästhesie sei das Erreichen einer wirksamen Schmerzausschaltung, wie die Bundesregierung zuletzt auf eine kleine Anfrage der FDP zur „Zukunft der deutschen Ferkelerzeugung nach dem 31.12.2018" mitteilte. Nach bisherigen Studien werde, so die Bundestierärztekammer, bei der Ferkelkastration mit Procain aber keine ausreichende Schmerzausschaltung erreicht. Damit erfülle dieses Verfahren nicht die Vorgaben des Tierschutzgesetzes. Ein Arzneimittel, das den Anforderungen einer lokalen Anästhesie genüge, existiere derzeit nicht.

Es gebe demzufolge derzeit drei rechtlich mögliche Alternativen: Die Ebermast, die Immunokastration oder „Eberimpfung" (Improvac) zur Verminderung des Ebergeruchs sowie die Kastration unter Allgemeinanästhesie. Beim „Vierten Weg" soll dem Tierhalter die Verabreichung eines Betäubungsmittels zur örtlichen Schmerzausschaltung erlaubt werden. Davor warnt der Präsident der BTK, Dr. Uwe Tiedemann: „Jede Anästhesie – das gilt auch für die lokale Betäubung – ist eine anspruchsvolle und risikobehaftete tierärztliche Tätigkeit."

Es sei zwar gängige Praxis, kleine Eingriffe unter Lokalanästhesie vorzunehmen. Doch nach bisherigen wissenschaftlichen Untersuchungen, gebe es bei der örtlichen Betäubung der Ferkel erhebliche Nachteile. „Die Belastung der Tiere durch Fixation und mehrfache Injektionen ist ähnlich wie bei der betäubungslosen Kastration und der Schmerz wird je nach Applikationsart nur teilweise ausgeschaltet. Dazu kommt, dass Injektionen in Richtung der Samenstränge oft nicht präzise platziert werden können – schon gar nicht, wenn sie durch Laien im Akkord vorgenommen werden. Abgesehen von dem Risiko einer nicht ausreichenden Schmerzausschaltung durch eine ungenaue Applikation, ist bei dieser Vorgehensweise nicht auszuschließen, dass versehentlich auch eine lebensgefährliche intravasale Injektion erfolgen kann. Auch können Wundheilungsstörungen in Folge des Vorfalls der betäubten Samenstrangstümpfe vorkommen. Wenn der „4. Weg" also nicht nur eine kostengünstige Täuschung des Verbrauchers sein soll, muss eine wirksame Schmerzausschaltung garantiert sein – und das ist wissenschaftlich bisher nicht erwiesen. Aus diesen Gründen lehnen wir diesen Weg ausdrücklich ab", betont Tiedemann.

 

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