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Bullenkälber aus Milchviehrassen

Keine Tiere zweiter Klasse

Wer Tiere hält oder betreut, muss ihr Leben und Wohlbefinden schützen. Dazu gehöre auch die ordnungsgemäße Pflege und Versorgung, die im Falle einer Erkrankung die tierärztliche Behandlung einschließt. Das gilt auch für landwirtschaftliche Nutztiere. Getötet werden dürfen Nutztiere nur, wenn sie zur menschlichen Ernährung geschlachtet, im Tierseuchenkrisenfall getötet oder zur Beendigung nicht behebbarer Leiden eingeschläfert werden müssen. Darauf verweist die Bundestierärztekammer (BTK).

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Leider, so die BTK häuften sich Hinweise, dass im Einzelfall männliche Kälber milchbetonter Rassen vernachlässigt oder sogar getötet werden.

Um eine kontinuierliche Milchproduktion zu sichern, sollte die Kuh möglichst jedes Jahr ein Kalb zur Welt bringen. Wie alle weiblichen Säugetiere können Kühe nur Milch geben, wenn sie geboren haben. Wie ebenfalls bei den meisten Säugetieren, ist etwa die Hälfte der Nachkommen weiblich, die andere männlich. Weibliche Kälber werden im Regelfall zu Milchkühen aufgezogen. Männliche Kälber werden üblicherweise gemästet und ihr Fleisch als Rindfleisch vermarktet.

Bullenkälber der besonders auf Milchleistung gezüchteten Rassen seien für die Mast allerdings wenig geeignet, was ihren ökonomischen Wert mindere. Wenn der Marktwert dieser Kälber zu sehr falle, führe das offenbar dazu, dass einzelne Landwirte die Versorgung der männlichen Kälber vernachlässigen oder sie im Extremfall sogar aktiv töten.

Die Bundestierärztekammer weist in diesem Zusammenahng darauf hin, dass sowohl die systematische Vernachlässigung als auch das Töten ohne vernünftigen Grund - und wirtschaftliche Ineffizienz sei kein vernünftiger Grund - nicht nur unmoralisch sei, sondern auch einen Straftatbestand darstelle.

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