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Ferkelkastration

Fristverlängerung abgelehnt

Keine Mehrheit für eine Fristverlängerung zum Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration gab es diese Woche im Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz des Bundesrats. Der Deutsche Bauernverband (DBV) reagierte mit Unverständnis und Kritik auf die ablehnende Entscheidung. Der Berufssstand und Teile der Politik fordern, bis zur Plenarsitzung der Länderkammer am 21. September einen weiteren Antrag für eine Fristverländgerung vorzulegen.

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Im Agrarausschuss konnten sich die Länder mehrheitlich nicht darauf verständigen, den Antrag Bayerns hinsichtlich einer Verlängerung der Frist der betäubungslosen chirurgischen Kastration männlicher Ferkel zu unterstützen.

„Mit dem Votum, das sich auch gegen den Weg der Lokalanästhesie richtet, wurde eine Chance im Sinne des praktischen Tierschutzes verpasst. Der Einstieg in den Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration kann so nicht gelingen“, erklärt DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken. „Mit diesem Votum betreiben die Bundesländer Absatzförderung für Ferkel aus dem europäischen Ausland und stellen ein weiteres Mal die Weichen für ein Auslaufen der Sauenhaltung in Deutschland.“

Der DBV stelle den Ausstieg aus der betäubungslosen Kastration nicht in Frage, besteht aber auf Lösungen, die die deutschen Betriebe im europäischen Wettbewerb nicht noch weiter schwächen. Dazu zählt vor allem die Methode der Lokalanästhesie durch den Landwirt.

 

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