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Ferkelkastration

Fristverlängerung abgelehnt

Der Bundesrat hat am 21. September 2018 ausführlich über Anträge aus mehreren Ländern debattiert, die betäubungslose Ferkelkastration über das Jahresende hinaus zu erlauben. Bei der Abstimmung erhielten Anträge, die Frist wegen der derzeit noch nicht marktreifen Methoden zur Schmerzausschaltung um ein bzw. mehrere Jahre zu verlängern, jedoch nicht die erforderliche Mehrheit.

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Fischer
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Daher bleibt es beim geltenden Recht: Bei unter acht Tage alten männlichen Schweinen ist die chirurgische Kastration ohne Betäubung nur noch bis zum 31. Dezember dieses Jahres möglich. Ab 1. Januar 2019 ist ein Verfahren anzuwenden, das Schmerzen wirksam ausschaltet. Sofern das nicht möglich ist, müssen Tierhalter auf eine chirurgische Kastration verzichten.

Zwei Entschließungsanträge in die Ausschüsse überwiesen

Zur Frage, wie die Pflicht zur schmerzfreien Ferkelkastration künftig praktisch umgesetzt werden kann, haben Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern dem Bundesrat jeweils Entschließungsanträge zugeleitet.

Darin bitten sie um verschiedene Maßnahmen zur Förderung von Alternativmethoden zur schmerzfreien Kastration und zur Unterstützung für die Viehhalter bei der Umsetzung der Rechtslage ab Januar 2019.

Die beiden Entschließungsanträge wurden in der Plenarsitzung am 21. September 2018 vorgestellt und in die Fachausschüsse überwiesen. Diese werden sich in den nächsten Wochen damit befassen.

Bauernverband kritisiert Blockadehaltung des Bundesrates scharf

Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, kritisiert die Entscheidung des Bundesrates, mit der eine Fristverlängerung für den Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration abgelehnt wurde scharf: „Die Blockadehaltung der Bundesländer ist nicht nachvollziehbar und ein fatales Signal für die Ferkelerzeuger. Damit ist zu befürchten, dass viele Betriebe in Deutschland aufgeben müssen. Jetzt ist der Bundestag gefordert, schnellstmöglich eine Lösung zu suchen, damit die deutschen Ferkelerzeuger eine Zukunft haben und im europäischen Wettbewerb mithalten können.“

In Dänemark, einem bedeutenden Wettbewerber in der Ferkelzucht, ist die Lokalanästhesie zugelassen. Bereits jetzt werden über 11 Millionen Ferkel pro Jahr aus Dänemark und den Niederlanden importiert. Der Deutsche Bauernverband befürchtet, dass sich dieser Trend verstärkt.

Votum stellt Fleischwirtschaft vor Herausforderungen

Mit großer Sorge hat der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) die heutige Entscheidung des Bundesrats zum Umgang mit der betäubungslosen Ferkelkastration aufgenommen. „Dass die Bundesländer keine Mehrheit für eine Fristverlängerung gefunden haben, stellt unsere Mitgliedsunternehmen und die gesamte Fleischwirtschaft in Deutschland vor enorme Herausforderungen“, sagte DRV-Präsident Franz-Josef Holzenkamp.

Der Verband setzt sich seit Beginn der Diskussion um den Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration für die Lokalanästhesie als ergänzende Methode ein. Bei diesem sogenannten Vierten Weg verabreicht ein geschulter Landwirt dem Tier das Schmerzmittel vor dem Eingriff. Dieses Verfahren ist bisher in Deutschland aufgrund vieler rechtlicher Hürden nicht anwendbar, während es in anderen Ländern bereits praktiziert wird. „Wir bleiben dabei: Der Vierte Weg muss als eine von mehreren Alternativen möglich sein. Zudem darf das Schmerzmittel Procain nicht als unwirksam abgetan werden. Eine Anwendung durch den Tierarzt ab dem 1. Januar zum Zweck der Ferkelkastration stelle ich aufgrund der gültigen Zulassung des Präparats nicht in Frage“, so Holzenkamp weiter.

Nach diesem Votum des Bundesrats setzt der Verband seine Hoffnung auf die Bundesregierung. Holzenkamp: „Wir hoffen sehr, dass sie die Dringlichkeit einer solchen Entscheidung erkennt – damit der deutsche Verbraucher auch in Zukunft heimisches Schweinefleisch essen kann.“

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