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Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung

Frist für den Umbau des Deckzentrums läuft aus

Tierhalter, die Sauen und Jungsauen im Deckzentrum noch nicht gemäß den neuen Haltungsvorgaben in Gruppen halten und die Übergangsfrist nutzen möchten, müssen bis spätestens 9. Februar 2024 ein Umbaukonzept bei der zuständigen Veterinärbehörde einreichen (noch keine Baugenehmigung). Falls die Absicht besteht, die Sauenhaltung aufzugeben, ist ebenfalls eine verbindliche Erklärung der Aufgabe erforderlich. In diesem Fall muss die Sauenhaltung spätestens bis zum 9. Februar 2026 eingestellt werden.

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Petra Ast
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Achtung: Nur durch die Abgabe des geforderten Umbaukonzepts oder der Aufgabe-Erklärung dürfen Sauen bis zum 9. Februar 2029 beziehungsweise 2026 unter den bisherigen Bedingungen gehalten werden. Wird nichts von beidem eingereicht, sind schon ab dem 10. Februar 2024 die aktuellen Vorgaben zur Gruppenhaltung der Sauen im Deckzentrum zwingend einzuhalten. Daher ist es ratsam, fristgerecht ein Umbaukonzept einzureichen. Das Konzept stellt keine verbindliche Erklärung dar; es kann im Nachhinein noch geändert oder die Sauenhaltung auch vollständig aufgegeben werden.

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