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Stichtagsmeldungen

Daran sollten Schweinehalter jetzt denken

Alljährlich zum Jahreswechsel steht Schweinehaltern eine Vielzahl an nötigen Meldungen ins Haus. Mit dem neuen Hitmelder der Interessengemeinschaft der Schweinehalter Wirtschafts-GmbH (ISW) kann man nun über das Jahr hinweg das Bestandsregister digital führen und daraus Meldungen an das Herkunfts-sicherungs- und Informationssystem für Tiere (HI-Tier) vereinfachen. Darüber informiert die Interessengemeinschaft der Schweinehalter (ISN) Deutschlands in einer aktuellen Pressemitteilung.

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1. Stichtagsmeldung an die HI-Tier:

Zusätzlich zu den kontinuierlichen Meldungen von Bestandsveränderungen hat jede(r) Tierhalter(in) gemäß der Viehverkehrsverordnung der zuständigen Behörde bis zum 14. Januar 2021 die Anzahl der am 1. Januar gehaltenen Schweine zu melden. Entweder direkt online bei HI-Tier, schriftlich per Meldebogen oder mit dem Hitmelder der ISW unter www.hitmelder.de.

2. Mitteilungen an die Antibiotika-Datenbank und für das Antibiotikamonitoring:

Bis zum 14. Januar 2021 müssen Tierhalter(innen) Angaben zum Tierbestand beziehungsweise Bestandsveränderungen für den Zeitraum 1. Juli bis 31. Dezember 2020 in der HIT-Datenbank angeben. Auch dies ist mit dem ISW-Hitmelder möglich.

Die Tierhalterversicherung muss jedes Halbjahr aufs Neue versendet werden. Wenn die Therapiehäufigkeit im ersten Halbjahr 2020 über der Kennzahl 2 lag, müssen Betriebsleiter(innen) gemeinsam mit dem Tierarzt einen Maßnahmenplan aufstellen und unaufgefordert bis zum 31. Januar bei der zuständigen Behörde einreichen.

3. Stichtagsmeldung an die Tierseuchenkasse:

Außerdem sind die Tierhalter(innen) verpflichtet, ihren korrekten Tierbestand an die Tierseuchenkasse zu melden. Der Stichtag (rund um den 1. Januar) und die Fristen unterscheiden sich je nach Bundesland. Die Meldung kann schriftlich mit der Bestandsmeldekarte oder auf der Homepage der jeweiligen Tierseuchen­kasse der Bundesländer erfolgen. Bei Bestands­veränderungen im laufenden Jahr beziehungsweise Betriebsneugründungen müssen Zugänge innerhalb der vorgeschriebenen Frist nachgemeldet werden. Alternativ kann auch die Stichtagsmeldung mit dem Jahreshöchstbestand gemeldet werden.

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