Handel unterstützt das freiwillige Tierwohlkennzeichen
Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, hat sich vor kurzem mit Vertretern des Bundesverbandes des Lebensmittelhandels, der Unternehmen des Einzelhandels und der Gastronomieverbände zum Tierwohlkennzeichen ausgetauscht.
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Nach dem Treffen zog Klöckner eine positive Bilanz: "Wir wollen, dass es mit dem Tierwohl in Deutschland vorangeht. Heute haben alle deutlich gemacht, dass das Tierwohlkennzeichen dazu ein wichtiger Beitrag ist. Deshalb möchte ich mich ausdrücklich für das konstruktive Gespräch bedanken."
Perspektiven für die Landwirte, Transparenz für Verbraucher
Sie begrüße es sehr, dass die Branche ihre Unterstützung erneut zum Ausdruck gebracht habe. Damit werde ein klares Signal gesetzt: Mit dem dreistufigen staatlichen Tierwohlkennzeichen sollen für die Landwirte Perspektiven geschaffen udn für Transparenz bei den Verbrauchern gesorgt werden. Dabei sei es wichtig, dass alle Kriterien in den Fokus genommen werden: Von der Geburt über Aufzucht, Mast, Transport und Schlachtung, die nicht nur die Haltungssysteme sondern auch das Management und das Tier selbst berücksichtigen.
Mit dem neuen Kennzeichen solle, so Klöckner, eine hohe Marktdurchdringung erreicht werden. Doch der Erfolg hänge von der Mitwirkung in der gesamten Wertschöpfungskette ab. Und jedem müsse klar sein, betonte die Bundesagrarministerin, dass es mehr Tierwohl nicht zum Nulltarif geben könne, denn die Leistung der Landwirte für höhere Standards müsse honoriert werden. "Der Verbraucher hat die Wahl und kann beim Einkauf entscheiden, mehr für Tierwohl auszugeben."
Hintergrund zum geplanten, dreistufigen Tierwohlkennzeichen
Das BMEL arbeitet an der Einführung eines dreistufigen staatlichen Kennzeichens für bestimmte tierische Produkte, bei deren Erzeugung bereits die Eingangsstufe mit höheren als den gesetzlichen Tierschutzmindeststandards versehen wurde.
Das dreistufige Kennzeichen beinhaltet deutliche Verbesserungen. Es spielen vor allem ressourcenbezogene sowie management- und tierbezogene Kriterien eine maßgebliche Rolle. Das Tierwohlkennzeichen beruht auf einer freiwilligen Teilnahme. Die gesetzlichen Grundlagen dafür sollen bis zur Mitte der Legislaturperiode (zweite Jahreshälfte 2019) in Kraft treten. Ziel ist, dass ab Mitte 2020 erste Produkte in den Märkten verfügbar sind.
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