Sichere Arbeitsverfahren für die Ferkelkastration
Seit Jahren wird über Alternativen zur betäubungslosen Kastration von Ferkeln diskutiert. Zu den Methoden zählt auch die Inhalationsmethode, bei der die Ferkel durch ein Narkosegas betäubt werden. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) begrüßt ausdrücklich den Gesetzentwurf zur Fristverlängerung der Fraktionen der CDU/CSU und SPD aus der Sicht des Anwenderschutzes. Als Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft hat die SVLFG Defizite beim Anwenderschutz festgestellt und sieht weiteren Forschungs-, Untersuchungs- und Entwicklungsbedarf.
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Eine Reihe von Messungen beim Einsatz von Isofluran zur Betäubung von Ferkeln wurde in den vergangenen Monaten von Mitarbeitern der SVLFG durchgeführt. Der Zwischenbericht über die vorgenommenen Messungen liegt dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft seit längerem vor.
Die Messungen der SVLFG in landwirtschaftlichen Betrieben hatten ergeben, dass das Verfahren der Inhalationsnarkose bei Ferkeln den Anforderungen an einen sicheren Anwenderschutz nicht genügt. Die Zwischenergebnisse wurden dem Präventionsausschuss der SVLFG am 12. November vorgestellt. Dabei wurde deutlich, dass Nachbesserungen an den Masken, den Schlauchverbindungen und an den Dosierungseinrichtungen der Narkosegeräte durchgeführt werden müssen. Die festgestellten Gefährdungen für die im Unternehmen arbeitenden Personen müssten durch geeignete Schutzmaßnahmen beseitigt werden.
Vorstand und Präventionsausschuss begrüßen aus der Sicht des Anwender-schutzes die beabsichtigte Verschiebung des Verbots der betäubungslosen Ferkelkastration und fordern die Bundesregierung auf, die Zeit für eine Entwicklung von Verfahren ohne Gefährdung der Anwender zu nutzen. Verbesserungen beim Tierschutz dürften nicht zu Lasten des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gehen, so der Präventionsausschuss der SVLFG.
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