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Förderung

BMEL verlängert Antragsfrist für Umbau von Schweineställen

Das Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat sich im vergangenen Jahr dafür starkt gemacht, dass im Corona-Konjunkturprogramm der Bundesregierung für 2020 und 2021 insgesamt 300 Millionen Euro für den Umbau von Ställen zur Verfügung stehen. Das Programm dient der Umsetzung von mehr Tierwohl in den Ställen. Das Programm war – wie alle Teile des Corona-Konjunkturprogramms – ursprünglich bis Ende 2021 befristet, da eine Mittelübertragung in das Jahr 2022 vom zuständigen Bundesfinanzministerium  nicht vorgesehen war. Jetzt wird die Frist für sauenhaltende Betriebe verlängert.

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Damit sauenhaltende Betriebe auch Vorhaben finanzieren können, wenn der Abschluss des Umbaus erst in 2022 erfolgt, hat das Bundesagrarministerium die Antragsfrist in der Förderrichtlinie jetzt verlängert. Interessierte Betriebe können den Förderantrag bis zum 30. September 2021 stellen. Die Änderungsrichtlinie ist heute (16. April 2021) im Bundesanzeiger veröffentlicht worden und tritt einen Tag später (17. April 2021) in Kraft.

"Landwirte, die ihre Ställe zum Wohl der Tiere umbauen, brauchen Planungssicherheit. Mit der Änderung der Förderrichtlinie habe ich dafür gesorgt, dass das Geld auch noch 2022 abgerufen werden kann. Das ist ein wichtiges Signal an alle Betriebe, die ihre Ställe kurzfristig tierwohlgerechter umbauen wollen. Und ich appelliere an die SPD, nicht länger die notwendige Anpassung des Baugesetzbuches zu blockieren", betonte Bundesagrarministerium Julia Klöckner.

Zum Programm:

Mit der Siebten Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungs-verordnung, die im Februar 2021 in Kraft getreten ist, wird die Sauenhaltung im Deckzentrum und Abferkelbereich neu geregelt. Ziel der Neuregelung ist es, den Tierschutz zu verbessern. Die Kastenstandhaltung im Deckzentrum abzuschaffen sowie der Bau von Bewegungsbuchten im Abferkelbereich kosten Geld. Um die Belastungen für die Betriebe bei der Umsetzung der Neuregelung abzufedern, hat sich das Bundesministerium in den Verhandlungen zum Corona-Konjunkturpaket für ein Bundesprogramm zum Stallumbau eingesetzt.

Voraussetzungen:

Unter folgenden Voraussetzungen können sauenhaltende Betriebe in Deutschland einen Förderantrag für die Umsetzung der neuen Anforderungen an die Sauenhaltung stellen:

  • Die Förderintensität beträgt maximal 40 Prozent des Investitionsvolumens. Außerdem ist das Fördervolumen je Betrieb und Vorhaben auf maximal 500.000 Euro begrenzt.
  • Das Bauvorhaben darf nicht mit einer Vergrößerung des Tierbestandes verbunden sein.
  • Das Vorhaben muss bis Ende des Jahres 2022 abgeschlossen sein.
  • Förderfähig sind zudem die einzelbetriebliche Beratung für die Erstellung eines Um- oder Ersatzbaukonzepts.

Zeitplan:

Anträge können ab in Kraft treten der verlängerten Frist, am 17. April 2021, bis zum 30. September 2021 bei der zum BMEL gehörenden Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) unter www.ble.de/stallumbau gestellt werden. Vorhaben können bis Ende 2022 umgesetzt werden.

Weitere Details zur Antragstellung sind unter www.ble.de/stallumbau veröffentlicht. Auskunft erteilt die BLE außerdem unter der Rufnummer 0228/6845-2755 sowie per E-Mail an stallumbau@ble.de.

 

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