Die wichtigsten Änderungen für Tierhalter
Die QS GmbH hat zum 1. Januar 2019 einige wichtige Neuerungen für das Jahr 2019 eingeführt. Unter anderem wurden die Leitfäden zur Rinderhaltung, Schweinehaltung und Geflügelhaltung neu strukturiert, um wichtige Anforderungen besser zu verdeutlichen.
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Neu ist zum Beispiel das Dokument "Erläuterungen zum Leitfaden Landwirtschaft", in dem nach dem Frage-Antwort-Prinzip Klarstellungen zu häufigen Fragestellungen zur Tierhaltung erklärt werden. Weitere wichtige Änderungen betreffen unter anderem Schweinehalter:
Änderungen in den allgemeinen Leitfäden zur Tierhaltung
Umgang mit erkrankten und verletzten Tieren: jedes nicht therapiebare Tier muss, um unnötige Leiden zu ersparen, unverzüglich auf dem Betrieb betäubt und getötet werden.
Hygiene der Fütterungsanlagen und Tränkanlagen: Tröge, Tränkanlagen und technische Einrichtungen, die für die Herstellung von Futtermischungen benötigt werden, sind täglich zu kontrollieren und bei Bedarf zu säubern. Nach dem Einsatz von Arzneimitteln müssen die Anlagen gereinigt werden, um Rückstände zu vermeiden.
Futtermittelbezug: nur von lieferberechtigten Futtermittelherstellern beziehungsweise -händlern. Relevant ist dies zum Beispiel beim Zukauf von Tieren, Futtermitteln und beim Transport von Tieren innerhalb des QS-Systems. Alle Angaben können tagesaktuell unter www.qs-plattform.de (Systempartnersuche) abgerufen werden.
Zuordnung von Mischfuttermittel-Lieferungen (lose Ware) zu Standortnummern: bei fehlerhaften VVVO-Nummern muss der Lieferant informiert werden.
Einzelfuttermittel gemäß Positivliste: Futtermittel die als nicht-QS-Ware oder als nicht für den Futtermitteleinsatz gekennzeichnet sind, dürfen nicht an QS-Tiere verfüttert werden
Tiergesundheit/Arzneimittel: Arzneimittel und Impfstoffe sind entsprechend der Herstellerangaben aufzubewahren. Sie müssen für Unbefugte, wie betriebsfremde Personen und Kinder, nicht erreichbar in einem abgeschlossenen Behältnis und/oder chrank oder nicht zugänglichem Raum gelagert werden, sofern vom Hersteller gefordert, müssen die Präparate gekühlt gelagert werden.
Reinigung und Desinfektion von Transportmitteln: Desinfektionsbuch muss für Tiertransporte zum Schlachtbetrieb geführt werden.
Änderungen im Leitfaden Schwein
Ferkelkastration: Aufgrund der Fristverlängerung ist das Kastrieren von männlichen Ferkeln ohne Betäubung weiterhin bis zum einschließlich siebten Lebenstag der Ferkel zulässig. Die Anforderung zum Einsatz von Schmerzmitteln zur Linderung von postoperativen Schmerzen bleibt bestehen und wird weiterhin abgeprüft. Die vom Tierarzt zu diesem Zweck verschriebenen Arzneimittel müssen entsprechend der Verschreibung angewendet werden (Arzneimittelnachweis, Kombibeleg, Bestandsbuch).
Allgemeine Haltungsanforderungen: Einzeln gehaltene Schweine müssen Sichtkontakt zu den anderen Schweinen haben können.
Spezielle Hygieneanforderungen – Betriebseinfriedung: Der Betrieb muss gegen unberechtigtes Eindringen von Personen und gegen Eindringen von Wildschweinen gesichert und in Ruhezeiten verschlossen sein. Der Betrieb muss dazu so eingefriedet sein, dass er nur durch verschließbare Tore befahren oder betreten werden kann. Es können auch andere Zugangsbeschränkungen eingerichtet werden (Insel- Lösungen für alle sensiblen Bereiche wie zum Beispiel Laderampen, Futterlager, Dungstätten).
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