Das Verhalten der Rinder genau kennen
Aus der Unfallstatistik der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) aus dem Jahr 2017 geht hervor, dass die Rinderhaltung mit 7370 meldepflichtigen Unfällen – davon neun tödliche – nach wie vor einen großen Schwerpunkt im Unfallgeschehen bildet.
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Neben einer guten baulichen und technischen Ausstattung muss man das Verhalten der Tiere kennen, um den Unfallgefahren zu entgegnen. Nachfolgend einige Tipps, die dazu beitragen können, das Unfallrisiko im Umgang mit den Rindern zu senken.Enthornung: Kaum geboren, kann mit der Enthornung des Kalbes ein wichtiger Beitrag zur Unfallverhütung geleistet werden. Hornstöße von Rindern verursachen meist sehr schwere Verletzungen.
Treibwege sicher machen
Hier unterstützt die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft die Forderung, die Enthornung für das Kalb durch Sedation und der Verabreichung von Schmerzmitteln so schonend wie möglich zu gestalten. Als Nebeneffekt vermindert sich dann auch die Gefahr, dass das Kalb unkontrolliert ausschlägt und den Tierbetreuer verletzt.Klauenpflege: Immer wieder erreichen die SVLFG Unfallmeldungen bei der Klauenpflege. Man sollte deshalb darauf achten, dass die Treibwege zum Klauenpflegestand sicher aufgebaut sind.
Die Wege müssen so gestaltet sein, dass sich die Kuh im Treibgang nicht mehr drehen und somit flüchten kann. Achten Sie auf sicheres Werkzeug und die Benu-tzung von Handschuhen, Schutzbrille und Gehörschutz als persönliche Schutzausrüstung.Rutschfeste Laufgängeerhöhen SicherheitLaufwege: Nur griffige Laufbereiche sind sicher! Das gilt für Mensch und Tier. Wenn zum Beispiel eine 700 Kilogramm schwere Kuh beim Treiben aufgrund zu glatter Laufflächen ausrutscht und beim Fallen mit ihrem Körpergewicht auf die Beine des Treibers trifft kann man sich vorstellen, welch schwere Verletzungen dabei entstehen können. Die Laufbewegungen der Kühe sollten geprüft und die Laufflächen frühzeitig aufgeraut werden.
Lesen Sie mehr über den Unfallschutz auf Rinderbetrieben in der aktuellen Ausgabe von BWagrar (7/2019).
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