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Antibiotikamonitoring

Für Rindermäster ab Januar 2023 verpflichtend

Ab dem 1. Januar 2023 sind auch alle Mastrinder haltende Betriebe im QS-System verpflichtet, am Antibiotikamonitoring teilzunehmen. Tierhalter und Tierärzte sollen damit den Einsatz von Antibiotika in den Betrieben besser bewerten und bei einem Handlungsbedarf schneller gegensteuern können.

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pascvii/www.pixabay.de
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Für Schweine- und Geflügelmastbetriebe sei das QS-Antibiotikamonitoring seit zehn Jahren gelebte Praxis, teilt die QS-Qualität- und Sicherheit GmbH (QS) hierzu aktuell mit. Das Monitoring-Verfahren sei inzwischen eine sichere Datenbasis für das Betriebsmanagement und für den Gesundheitsstatus der Tiere im Bestand. Mastrinder sind nun eine weitere Tiergruppe, die vollends in das Monitoringsystem integriert wird.

Ziel der QS-Monitoringprogramme ist die Generierung eines Mehrwerts für Tierhalter und Tierarzt aus den erfassten Daten – die jederzeit zugänglich und auswertbar sind, erläutert Dr. Alexander Hinrichs, Geschäftsführer der QS-Qualität und Sicherheit GmbH (QS). „Wir bieten anonyme Vergleiche mit anderen Betrieben aus demselben Betriebszweig an, liefern Einzelauswertungen für kritische Antibiotika und zeigen beispielsweise auch durch Trendanalysen eventuelle gesundheitliche Fehlentwicklungen im Bestand frühzeitig auf“, so Hinrichs zu den Leistungen des QS-Monitorings.

Vorteile für Tierärzte und Tierhalter

Für Tierhalter sei die Beteiligung und Mithilfe der Tierärzte beim QS-Antibiotikamonitoring wichtig und notwendig. Der Grund: Die Tierärzte übertragen die Antibiotikaanwendungen aus den Anwendungs- und Abgabebelegen in die QS-Antibiotikadatenbank und stellten damit die notwendige Datenbasis bereit. Dabei unterstütze das Monitoring auch Tierärzte in ihrer täglichen Arbeit: Die Daten unterstützten die Veterinäre bei der Bestandsbetreuung. So könnten die Tierärzte Betriebe, die identische Tiergruppen halten, anonym miteinander vergleichen und die historische Entwicklung im jeweiligen Bestand anhand von Grafiken analysieren.

Kombiniert mit dem Befunddaten- und Salmonellenmonitoring von QS sei so eine umfassendere Beurteilung der Tiergesundheit in den Betrieben möglich. Viele Softwareprogramme der Tierarztpraxen unterstützen die automatisierte Belegübertragung in die QS-Antibiotikadatenbank. Doppeleingaben in beide Datenbanken sind damit nicht nötig und mit Hilfe von Plausibilitätsprüfungen werden Duplikate und Fehlmeldungen bei der Dateneingabe vermieden.

Hinrichs ist zuversichtlich, dass sich auch für Rinderhalter die Teilnahme am QS-Antibiotikamonitoring langfristig rentiert: „Uns ist bewusst, dass der Dokumentationsaufwand gerade für kleinere Betriebe ungewohnt ist. Unsere Erfahrungen aus dem Bereich Schwein und Geflügel zeigen jedoch, dass bei diesen Tierarten der Einsatz von Antibiotika in den letzten zehn Jahren auf das therapeutisch wirklich notwendige Minimum gesenkt werden konnte. Ich bin mir sicher, dass sich ein umfassender Blick auf die Tiergesundheit auch bei den Mastrindern rechnen wird, und der Dokumentationsaufwand ist dank der Möglichkeit zur automatischen Weiterleitung an die staatliche TAM-Datenbank auch nicht wirklich höher.“

 

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