Künftig keine Meldepflicht
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Der Bundestag hat beschlossen, den Gesetzesentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen sowie zur Änderung energiesteuerrechtlicher Vorschriften anzunehmen. Darin enthalten ist auch eine Anpassung der Energiesteuer- und Stromsteuertransparenzverordnung (EnSTransV). Demnach entfällt für Begünstigte welche maximal 200.000 Euro Steuerbegünstigungen im Kalenderjahr erhalten, die Anzeige- und Erklärungspflicht nach §§ 4 und 5 EnSTransV. Diese Anpassung tritt zum 01. Juli 2019 in Kraft.
Die Generalzolldirektion hat nun auf Druck des Bauernverbandes eine weitere Vereinfachung geprüft und bekannt gegeben. Begünstigte, welche maximal 200.000 Euro Steuererleichterungen erhalten, sind ab sofort von der Anzeige- und Erklärungspflicht befreit. Das bedeutet, dass das Formular 1462 ("Erklärung über die im vorangegangenen Kalenderjahr erhaltenen Steuerentlastungen nach § 5 EnSTransV") in diesem Fall dieses Jahr nicht mehr abgegeben werden muss.
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