Frist fürs Entlastungsjahr 2024 endet am 31. Dezember 2025 Den Agrardieselantrag am besten frühzeitig stellen
Mit dem Gesetz vom 1. März 2024 hat sich an der bisherigen Regelung zur Agrardieselvergütung nichts grundlegend geändert. Die landwirtschaftlichen Betriebe können weiterhin eine Entlastung der Energiesteuer für den im Betrieb eingesetzten Diesel beantragen.