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Nationaler Aktionsplan Kupierverzicht

Stichtag 1. Juli rückt näher

Ab dem 1. Juli müssen alle Schweinehalter in Deutschland, die Ferkel mit kupierten Schwänzen halten, eine Tierhaltererklärung ausgefüllt vorliegen haben. Darauf weist die Interessengemeinschaft Deutscher Schweinehalter (ISN) angesicht des näher rückenden Datums aktuell auf ihrer Website hin. 

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Der nationale Aktionsplan Kupierverzicht wird zum 1. Juli, also in weniger als einem Monat, scharf geschaltet. Das gilt unabhängig von der Erlasssituation im jeweiligen Bundesland. Ab Juli müssen demnach alle Schweinehalter in Deutschland, die Ferkel mit kupierten Schwänzen halten, eine Tierhaltererklärung ausgefüllt vorliegen haben und gegegebenfalls je nach Bundesland ihrem zuständigen Veterinäramt schicken.

Die ISN appelliert in diesem Zusammenhang an Schweinehalter, nicht bis zum letzten Drücker zu warten, da für die Tierhaltererklärung verschiedene Vorarbeiten notwendig seien. Vielmehr sollten sie sich  mit ihrem Berater und/oder Tierarzt besprechen, was zu tun ist.

Einige Länder mit Erlass

Das Umsetzungsdatum und die zur Umsetzung vorzusehenden Unterlagen wurden auf der Agrarministerkonferenz im vergangenen September einstimmig beschlossen. Um ihre Behörden anzuweisen, wie mit dem Aktionsplan umzugehen ist, haben einige Länder (zum Beispiel Nordrhein-Westfalen,  Sachsen, Baden-Würtemberg) inzwischen Erlasse herausgegeben, weitere (beispielsweise Niedersachsen) stehen kurz davor.

 

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