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Tierschutz

Amtstierärzte kontrollieren Milchviehbetriebe

Nach dem Verdacht auf Verstöße gegen das Tierschutzgesetz eines Milchviehhalters in Bad Grönenbach, wurden die Betriebsstätten des gleichen Besitzers im Landkreis Ravensburg überprüft und ein ordentlicher Zustand festgestellt.
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Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz teilt mit, dass Landwirtschaftsminister Peter Hauk, MdL, unmittelbar nachdem Tierschutzprobleme auf dem Hof eines Milchviehhalters in Bad Grönenbach/Bayern bekannt wurden, das zuständige Veterinäramt des Landkreises Ravensburg beauftragte, zwei Betriebsstätten desselben Milchviehalters in Kißlegg zu überprüfen. Die beiden in Baden-Württemberg gelegenen Höfe werden nicht durch den Landwirt aus Bad Grönenbach geleitet, sondern haben eigene Betriebsleiter. Auf beiden Betriebsstätten werden in Summe rund 300 Tiere gehalten.

Zwei Amtstierärzte des Veterinäramtes Ravensburg halten in ihrem Bericht für beide Betriebsstätten einen „ordentlichen Zustand“ fest. Hinweise auf Misshandlungen gebe es nicht.

„Die Bilder aus Bad Grönenbach, die wir aus den Medien kennen, haben nichts mit unserer Vorstellung von Tierschutz und Landwirtschaft zu tun, geschweige denn decken sie sich mit geltendem Recht und Gesetz. Tierschutz muss immer an oberster Stelle stehen. Die veröffentlichten Bilder sind unerträglich, solche Zustände darf es nicht geben. Die beiden Betriebsteile in Baden-Württemberg werden in nächster Zeit verstärkt Kontrollen unterzogen“, sagte die Sprecherin des Ministeriums, Isabel Kling.

Der CDU-Abgeordnete Raimund Haser, MdL, begrüßt, dass   Landwirtschaftsminister Peter Hauk rasch handelte und die in Baden-Württemberg liegenden Höfe hat überprüfen lassen um festzustellen, dass sie in einem ordentlichen Zustand sind.

Haser fordert die Bevölkerung daher auf, zu differenzieren. Ihm sei es wichtig, dass trotz der schockierenden Bilder und den offenbar nachgewiesenen Verstößen nicht die Milchwirtschaft an sich und erst recht nicht alle Bäuerinnen und Bauern unter einen Generalverdacht gestellt werden.

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