Neues Prüfsystem bei den LSV Raps
Die Landessortenversuche bei Raps sollen bundesweit vereinheitlicht werden. Ziel: eine bessere Vergleichbarkeit. Deshalb gelten für die Landessortenversuche (LSV) Raps ab der kommenden Saison neue Regelungen.
- Veröffentlicht am

Am 11. April 2019 fand in Hannover unter Leitung des Bundessortenamtes eine Besprechung der Länder mit Vertretern der Züchtungswirtschaft zur Weiterentwicklung des Prüfsystems bei Raps statt. Ziel der Besprechung sollte es sein, die Landessortenversuche (LSV) bei Raps zu vereinheitlichen. Fast jedes Bundesland hat bei den LSV ein anderes Prüfsystem, sodass es schwierig ist, die Merkmale der Rapssorten in der Beschreibenden Sortenliste zuverlässig zu beschreiben.
Einfaktorielle Sortenprüfung
Die Entwicklung der Rahmenbedingungen (weniger verfügbare Pflanzenschutzmittel, Restriktionen der Düngeverordnung (DüV), Initiativen zum Insektenschutz) stellen höhere Anforderungen an die Sortenentwicklung. Deshalb sollen die Wertprüfungen (Zulassungsprüfungen für Neuzüchtungen) bei Raps einfaktoriell bleiben. Wachstumsregler und Fungizide dürfen nicht mehr eingesetzt werden. Die Düngung muss gemäß der DüV und den jeweiligen Länderregelungen durchgeführt werden. Die Länder werden zukünftig (ab der Herbstaussaat 2019) in ihren Landessortenversuchen dem Prüfaufbau der Wertprüfungen folgen, auf fungizide und wachstumsregulatorische Maßnahmen verzichten und nur in Ausnahmefällen entsprechende Behandlungen einplanen.
Ertragsunterschiede zwischen den Behandlungsstufen
Im Zusammenhang mit der Diskussion um die zukünftige Gestaltung der LSV Raps hat das Landwirtschaftliche Technologiezentrum (LTZ) Augustenberg die Ertragsunterschiede zwischen der unbehandelten Stufe 1 und der mit Fungiziden behandelten Stufe 2 errechnet (siehe Tabelle mit den Ertragsunterschieden zwischen V1 „ohne Fungizide“ und V2 „mit Fungiziden“ von 2006 bis 2018 auf den LSV-Standorten Winterraps in Baden-Württemberg). Die Unterschiede lagen meist unter 5 dt/ha. Insektizidmaßnahmen werden in beiden Stufen bei Bedarf durchgeführt.
Keine Fungizide mehr in drei von vier Wiederholungen
Für Baden-Württemberg bedeutet dies, dass zukünftig in drei der vier Wiederholungen keine Fungizide eingesetzt werden. Eine Wiederholung wird in ortsüblicher Intensität (mit ein- bis zweimaliger Fungizidbehandlung) durchgeführt. Eine statistische Verrechnung der intensiven Stufe kann aber zukünftig nur landesweit erfolgen, nicht mehr standortbezogen.
In der Tabelle im Anhang finden Sie die Erträge der LSV BW von 2006 bis 20018
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.