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DBV: erste Reaktion auf das Klimaschutzprogramm 2030

Landwirtschaft wird Klimaschutzprogramm umsetzen

Das Klimaschutzprogramm 2030 bewertet DBV-Präsident Joachim Rukwied „als ambitionierte und machbare Herausforderung für die Landwirtschaft". Die im Kapitel Landwirtschaft vorgesehenen Klimaschutzmaßnahmen orientieren sich an den Vorschlägen, die der Deutsche Bauernverband in der Klimastrategie 2.0 vorgelegt hat. „Wichtig ist jetzt, dass die Umsetzungsmaßnahmen wirksam angegangen werden können. Die erhebliche finanzielle Aufstockung und Erweiterung der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz um Klimaschutzmaßnahmen ist dafür ein guter Schritt“, so Rukwied.

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Zu den Klimaschutzmaßnahmen in der Landwirtschaft gehören unter anderem eine weitere Effizienzsteigerung der Stickstoffdüngung, die verstärkte energetische Nutzung von Gülle und Mist in Biogasanlagen, der Ausbau des Ökolandbaus, Emissionsminderungen in der Tierhaltung, die Steigerung der Energieeffizienz, die nachhaltige Waldwirtschaft, der Aufbau von Humus in Böden und die Vermeidung von Lebensmittelverschwendung. Die Landwirtschaft hat seit 1990 die Emissionen von Treibhausgasen bereits um 20 Prozent reduziert und gleichzeitig die Produktivität gesteigert.

Chancen bei Bioenergie nutzen

Im Bereich der Bioenergie lässt das Klimakabinett aber Potential ungenutzt. Rukwied: „Die Landwirtschaft steht für nachhaltig erzeugte Bioenergie, es fehlen aber klare Signale für eine Anschlussregelung bei Biogas über 2022 hinaus. Im Verkehrssektor werden die möglichen Beiträge der Bioenergie nicht ausgeschöpft. Die THG-Quote für erneuerbare Mobilität einschließlich Biokraftstoffe sollte kontinuierlich angehoben werden“.

Den Einstieg in eine CO2-Bepreisung fossiler Energieträger hält Rukwied für tragfähig: „Wenn CO2-Emissionen der Energieträger preisentscheidend werden, bringt dies für uns Landwirte die Chance, mit der Biomasseerzeugung wettbewerbsfähiger zu werden. Gleichzeitig müssen wir auf den internationalen Wettbewerb achten. Deswegen ist es richtig, wenn Einnahmen aus der CO2-Bepreisung über eine Ermäßigung der EEG-Umlage auf Strom zurückgegeben werden und die Agrardieselregelung fortgeführt wird.“

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