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Baugesetzbuch

Änderung soll Umbauten erleichtern

Der Umsetzung höherer Tierwohlstandards steht bisher häufig das Bau- und Planungsrecht im Weg. Der vorgelegte Gesetzesentwurf soll nun Erleichterungen bringen, berichtet die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN).

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Ende Juni hatte das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf zu Erleichterungen von Umbauten bei gewerblichen Tierhaltungsanlagen für mehr Tierwohl beschlossen. Damit sollen die Haltungsbedingungen für die Tiere verbessert werden. Der Bundesrat hat laut ISN keine Einwände gegen den Gesetzesentwurf erhoben. Der Entwurf wurde dem Bundestag deshlb zur Beratung und Abstimmung zugeteilt. Gelten sollen die Regelungen für Anlagen, die vor 2013 errichtet worden sind.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Tierhaltungsanlagen in Außenbereichen einfacher baulich verändert werden dürfen, unter der Bedingung, dass Betreiber damit nachweislich das Tierwohl verbesserten und die Zahl ihrer Tiere nicht erhöhten.

Neuregelung für Anlagen, die vor 2013 errichtet wurden

Der Gesetzgeber hatte 2013 die Privilegien für den Bau gewerblicher Tierhaltungsanlagen im Außenbereich von Siedlungen eingeschränkt. Seither sind das Vorlegen eines Bebauungsplans oder eines Vorhabens- und Erschließungsplans notwendig. Dadurch konnten Kommunen stärker beeinflussen, wo solche Anlagen entstehen.

Die Regelungen im neuen Gesetzentwurf sollen nun für Anlagen gelten, die vor dieser Änderung errichtet worden sind. Trotz Bestandsschutz müssen Betreiber ebenfalls einen Bebauungs- oder Vorhabens- und Erschließungsplan vorlegen, wenn sie ihre Anlagen ändern wollen. Nach Argumentation der Abgeordneten, könne dies zur Folge haben, dass Änderungen von Tierhaltungsanlagen, die der Verbesserung des Tierwohls dienen sollen, unterbleiben. Deshalb soll diese Regelung mit der Änderung entfallen. Die Verbesserung der Haltungsbedingungen für Nutztiere erfordere regelmäßig ein erhöhtes Platzangebot pro Tier sowie verbesserte tiergerechte Auslaufmöglichkeiten. Ohne eine Änderung der baulichen Anlage lasse sich dies regelmäßig nur durch eine Verringerung des Tierbestandes erreichen, lautet es hierzu in einer Kurzmeldung des Deutschen Bundestags.

Die ISN meint dazu: "Der Gesetzentwurf ist ein Schritt in die richtige Richtung und ein weiteres Puzzleteil, um betriebliche Entwicklungen in Richtung Tierwohl zu ermöglichen. Mit der Änderung des Baugesetzbuchs können Anpassungen beziehungsweise Umbauten in Richtung mehr Tierwohl genehmigungsrechtlich einfacher umgesetzt werden. Daher ist es ein guter Schritt, wenn von Seiten der Bundesregierung das Baurecht angepackt wird. Nun müssen aber weitere Schritte folgen, denn  Rechts- und Planungssicherheit fehlen trotzdem nach wie vor noch in den Bereichen Umwelt- und Immissionsschutzrecht. Auch diese Bereiche müssen schnell in den nächsten Schritten angepasst werden, um die Grundvoraussetzungen für eine Weiterentwicklung der Schweinehaltung in Deutschland zu."

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