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Tiertransporte

Auch Niedersachsen verbietet Rindertransporte in Drittstaaten

Wie vor einigen Tagen vom Landwirtschaftsministerium in Nordrhein-Westfalen beschlossen, verbietet nun auch das niedersächsische Landwirtschafts-ministerium die Abfertigung von langen Nutztiertransporten in Drittländer. Die zuständigen Behörden wurden hierfür am 23. Juli per Erlass angewiesen, Nutztiertransporte in Drittländer mit sofortiger Wirkung bis auf Weiteres nicht mehr zu genehmigen.

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„Das ist eine Entscheidung für den Tierschutz. So lange bei den zuständigen Veterinärämtern zu wenig sichere Informationen vorliegen, dass die Tierschutzanforderungen auf der gesamten Strecke eingehalten werden können, so lange können wir keiner Abfertigung zustimmen“, kommentierte die zuständige Ministerin Barbara Otte-Kinast den Erlass.

„Angesichts coronabedingter, schwer abschätzbarer Einschränkungen an Häfen, Grenzübergängen wie auch in Drittländern selbst kann eine rechtskonforme Durchführung von Straßen- oder Schiffstransporten in Drittländer nicht sichergestellt werden“, heißt weiter in dem Erlass.

Unter den derzeitigen Witterungsbedingungen und wegen der Coronapandemie geht das Ministerium davon aus, dass Transporte nicht bis zum Bestimmungsort in Drittstaaten tierschutz- und rechtskonform durchgeführt werden können.

Niedersachsen habe seit September 2019 Erlasse mit konkreten Tierschutzanforderungen für lange Tiertransporte auf der Ost-Route sowie vor allem in die Maghreb-Staaten vorgegeben, die von den Veterinärämtern bei der Entscheidung über eine rechtskonforme und tierschutzgerechte Abfertigung von Rindertransporten beachtet werden müssen, sagte die Ministerin.

Zur Thematik „Tiertransport“ wurde eine eigene Arbeitsgruppe in der „Niedersächsischen Nutztierstrategie – Tierschutzplan 4.0“ eingerichtet. Agrarministerin Barbara Otte-Kinast hat sich hierzu in mehreren Gesprächsrunden mit den niedersächsischen Rinderzuchtverbänden und Transportunternehmen ausgetauscht. Sie sieht die Wirtschaft in der Pflicht, Konzepte für einen tierschutzkonformen Transport mit hohen Standards entsprechend der europarechtlichen Vorgaben und im Sinne des Tierwohls auch darüber hinaus bis zum Bestimmungsort in Drittländern sicherzustellen.

Bereits im Jahr 2015 erklärte der Europäische Gerichtshof, dass die tierschutzrechtlichen Vorgaben der Europäischen Union zum Tiertransport bis zum Bestimmungsort einzuhalten sind, auch wenn dieser in einem Drittland liegt.

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