QS-Vorgaben müssen für alle gelten
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Unsere Tierschutz-Standards sind Teil einer guten Prozessqualität in der Fleischerzeugung. Für das System QS ist es eine Frage der Glaubwürdigkeit, im Zuge des Ausstiegs aus der betäubungslosen Ferkelkastration eine Regelung dafür konsequent umzusetzen, die auch Lieferungen aus anderen europäischen Ländern einbezieht. Unsere Tierhalter fordern eine verbindliche, systemweit gültige Liste von zugelassenen Verfahren, die den Ansprüchen des deutschen Tierschutzrechtes genügen“, so Rukwied. Dabei stünden insbesondere die Marktpartner in der Fleischwirtschaft und im Lebensmittelhandel mit in der Verantwortung. „Aus unserer Sicht ist es nicht vermittelbar, wenn Betäubungsverfahren, die gegen deutsches Recht verstoßen, über Lieferungen von Tieren oder Fleischerzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten ihren Weg in die Fleischtheken finden können“, stellte Rukwied klar.
Ab dem 1. Januar 2021 dürfen Ferkel in Deutschland nicht mehr ohne Betäubung kastriert werden. Nach dem jetzigen Stand sind ab diesem Zeitpunkt nur noch die Verfahren Ebermast, Immunokastration und Kastration unter Vollnarkose zulässig.
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