Schmidt: "Wichtiger Beitrag zu mehr Tierschutz in der Schweinehaltung"
Ausgelöst durch das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt – und um Rechts- und Planungssicherheit für Landwirte zu schaffen – soll die Kastenstandhaltung von Sauen im Deckzentrum künftig neu gestaltet werden. Das teilt das Bundesagrarministerium (BMEL) jetzt in einer Pressemitteilung mit.
- Veröffentlicht am
Basierend auf dem Beschluss der für Landwirtschaft zuständigen Staatssekretäre vom Januar diesen Jahres wurde in den letzten Monaten in einer gemeinsamen Bund-Länder-Arbeitsgruppe an einem Konzept zur künftigen Haltung von Sauen im Deckzentrum gearbeitet.
Sauen sollen weniger lange fixiert werden
Einigkeit besteht darin, dass in Zukunft die zulässige Dauer der Fixierung von Sauen im Deckzentrum deutlich reduziert werden soll und sich die zukünftigen Kastenstandweiten an der Größe der Tiere orientieren müssen. Die Neuerungen sollen nach einer angemessenen Zeitspanne umzusetzen sein, die die Belange des Tierschutzes berücksichtigt und gleichzeitig einen Strukturbruch in der Ferkelerzeugung vermeidet.
Dazu erklärt Bundesminister Christian Schmidt: "Ich habe einen Vorschlag zur Neugestaltung der Kastenstandhaltung vorgelegt, der den Tierschutz für Schweine verbessert und den Schweinehaltern eine kalkulierbare Übergangszeit für eine schrittweise Anpassung bietet. Der nach intensiven Gesprächen mit den für den Vollzug zuständigen Bundesländern entwickelte Vorschlag ist ein klares Bekenntnis zu Tierschutz und Vertrauensschutz. Er ist ein Bekenntnis zur Tierhaltung in Deutschland.
"Mehr Tierschutz in der Schweinehaltung"
"Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und die Länder verfolgen das Ziel, möglichst schnell Rechts- und Planungssicherheit für Landwirte und Vollzugsbehörden herzustellen. Die in den Betrieben vorhandenen Kastenstände sollen nur noch befristet beibehalten werden dürfen, danach muss die Fixationsdauer deutlich verkürzt werden. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zu einer weiteren Verbesserung des Tierschutzes in der Schweinhaltung und verhindern gleichzeitig einen Strukturbruch in der deutschen Ferkelerzeugung."
Hintergrund:
Aus der Sicht des BMEL stellen folgende Eckpunkte einen gangbaren Weg im Hinblick auf die künftige Kastenstandhaltung im Deckzentrum dar:
- Betriebe, die nach zehn Jahren ein verbindliches Umstellungskonzept vorgelegt und, falls erforderlich, einen Bauantrag gestellt haben, erhalten eine Übergangsfrist von 15 Jahren. Zur Vermeidung unbilliger Härten kann die zuständige Behörde eine Verlängerung von bis zu zwei Jahren genehmigen. Diese Frist korrespondiert mit entsprechenden Fristen in Dänemark. Danach beträgt die maximal zulässige Fixationsdauer acht Tage, statt der bislang üblichen bis zu 35 Tage.
- Während der Übergangszeit müssen die Kastenstände so beschaffen sein, dass sich die Tiere nicht verletzen können und jedes Schwein ungehindert aufstehen, sich hinlegen sowie den Kopf ausstrecken kann. Den Landwirten wird damit ermöglicht, ohne Zwischeninvestition die Umstellung auf die deutliche Verkürzung der Fixationsdauer und die neuen Anforderungen an Kastenstände vorzunehmen, was einen bedeutenden Fortschritt im Tierschutz darstellt.
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.