Mehr Tierwohl in den Betrieben
Mehr Tierwohl und weniger bürokratische Hürden im Baurecht – das ist im Kern Ziel des Gesetzentwurfs zur Verbesserung des Tierwohls in Tierhaltungsanlagen, den die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD jetzt eingebracht haben.
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Ein Ziel, das Sachverständige aus den Bereichen Landwirtschaft, Tierhaltung, Verwaltungs- und Baurecht sowie Kommunalpolitik unterstützen. Die konkrete Ausgestaltung des vorgelegten Gesetzesentwurfs stieß bei einer Anhörung im Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen unter der Leitung von Mechthild Heil (CDU) am 7. September jedoch mehrheitlich auf Kritik der anwesenden Experten.
Kritisch merkten mehrere Sachverständige dabei besonders an, dass der Begriff des Tierwohls im Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen nicht definiert werde. Damit widerspreche der Entwurf dem im Grundgesetz verankerten Bestimmtheitsgrundsatz, wonach die Anwendung von Gesetzen mit herkömmlichen Auslegungsmitteln möglich sein müsse.
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