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EU lehnt Aufhebung der Quotenbindung bei der Agrarinvestitionsförderung ab

Die EU-Kommission hat den Vorschlag des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, die Quotenbindung im Rahmen der Agrarinvestitionsförderung aufzuheben, abgelehnt. Das teilt am 24. Juni 2008 das baden-württembergische Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum (MLR) in Stuttgart mit.
Veröffentlicht am
Die Eu-Kommission führt laut MLR an, dass die Beibehaltung der Regelung nötig sei, um einen reibungslosen Übergang zu einem System ohne Milchquoten zu ermöglichen und möchte die Auswirkungen einer Quotenausweitung beobachten, bevor die Beschränkung aufgegeben wird. Quotennachweis innerhalb von drei Jahren nach Bewilligung der Fördermittel vorzulegen Milchviehhalter, die investieren und dafür Fördermittel nach dem Agrarinvestitionsförderungsprogramm beantragen, müssen spätestens bei Vorlage des Verwendungsnachweises einen Nachweis über die Höhe der erforderlichen Milchquote vorlegen. Wurden die Fördermittel beispielsweise im Jahr 2007 bewilligt, ist der Nachweis über deren Verwendung innerhalb von drei Jahren vorzulegen. Bis dahin - also...
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