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Deutschland

Investitions- und Zukunftsprogramm (IuZ) kommt

Die Förderrichtlinie zum IuZ Landwirtschaft ist derzeit zur beihilferechtlichen Freistellung bei der Europäischen Kommission angemeldet (s. auch BWagrar 42/2020, S.11). Sobald diese zugestimmt hat, will das BMEL mit Einzelheiten zum IuZ an die Öffentlichkeit gehen. Antragsstellungen sollen dann ab 01.01.2021 möglich sein. Gefördert werden Investitionen in Lagerung, Ausbringungstechnik und Aufbereitung von Wirtschaftsdünger.

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Mit dem Investitions- und Zukunftsprogramm (IuZ) werden unter anderem Investitionen in Lagerung, Ausbringungstechnik und Aufbereitung von Wirtschaftsdünger gefördert.
Mit dem Investitions- und Zukunftsprogramm (IuZ) werden unter anderem Investitionen in Lagerung, Ausbringungstechnik und Aufbereitung von Wirtschaftsdünger gefördert.Neub
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Dem Vernehmen nach wird es eine Liste mit den einzelnen förderbaren Maschinen und Bauten geben (sogenannte „Positivliste“), die jedoch gegebenenfalls erweitert werden kann.

Konkret geht es dabei um Maschinen und Geräte zur Düngerausbringung, zur mechanischen Unkrautbekämpfung und Pflanzenschutzgeräte. Letztere müssen vom Julius Kühn-Institut geprüft und anerkannt sein. Des Weiteren soll die Separierung von flüssigen Wirtschaftsdüngern mittels Kleinanlagen sowie Anlagen und Bauten zur Lagerung von Wirtschaftsdünger gefördert werden, deren Volumen mindestens zwei Monate über den gesetzlichen Anforderungen liegen muss.

Nachdem was bisher bekannt wurde soll es keine Restriktionen bei den Einkommen oder beim Viehbesatz geben.

Das maximal förderfähige Investitionsvolumen soll bei 2,0 Mio. Euro, das Mindest- investitionsvolumen bei 10.000 Euro liegen. Die För­derung beträgt grundsätzlich 40 Prozent der förderfähigen Kosten. Bei Lohnunternehmern bis 10 Beschäftigten und Maschinenringen ist ein Fördersatz von 20 Prozent, bei Lohnunternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten von 10 Prozent vorgesehen. Der Darlehensanteil bei landwirtschaftlichen Unternehmen soll mindestens 60 Prozent und höchstens 100 Prozent der förderfähigen Investitionen betragen.

Förderschädlich wäre es, wenn vor dem 1. Januar 2021 bereits Maschinen bestellt würden oder Baugenehmigungen zu Vorhaben eingeholt würden, die der Förderrichtlinie nicht ganz entspre­chen.

Die Antragstellung bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR) ist online vorgesehen. Die Hausbank prüft die Kreditwürdigkeit. Die Kredit­zusage schickt die Hausbank an die LR. Diese prüft dann die Förderwürdigkeit, erteilt die Förderzusage und zahlt den beantragten Zuschuss nach Rechnungsvorlage aus.

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