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Zuchtsauenhaltung

Förderung für Tierwohl-Ställe wird verlängert

Das Bundesagrarministerin (BMEL) verlängert die Förderung für den Umbau von Zuchtsauenställen hin zu mehr Tierwohl. Das Programm war – wie alle Teile des Corona-Konjunkturprogramms – ursprünglich bis Ende 2021 befristet gewesen, da eine Mittelübertragung in das Jahr 2022 vom zuständigen Bundesfinanzministerium  zunächst nicht vorgesehen gewesen sei. 

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Rueß
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Damit sauenhaltende Betriebe auch Vorhaben finanzieren können, wenn der Abschluss des Umbaus erst in 2022 erfolgt, will das BMEL nun die Antragsfrist in der Förderrichtlinie verlängern: Die Betriebe könnten den Förderantrag dann bis zum 30. September 2021 stellen.

„Unsere Landwirte brauchen Planungssicherheit, wenn sie in Stallumbauten zum Wohl der Tiere investieren. Das unterstützen wir mit unserem Programm. Jetzt sorge ich dafür, dass das Geld auch noch 2022 abgerufen werden kann. Dazu ändern wir die Förderrichtlinie. Das ist ein wichtiges Signal an alle Betriebe, die ihre Ställe kurzfristig tierwohlgerechter umbauen wollen", teilt Bundesagrarministerin Julia Klöckner hierzu mit.

Damit die Mittel erfolgreich abfließen können, erwarte sie vom Koalitionspartner, dass er seine Blockadepolitik bei der Änderung des Baugesetzbuches aufgebe. "Denn", so Klöckner, "wir wollen Landwirten helfen, schneller und unbürokratischer eine Genehmigung zu bekommen, wenn sie mehr Platz im Stall schaffen. Hier auf der Bremse zu stehen, schadet Tierhaltern und Tieren gleichermaßen.“

Die Änderung der Förderrichtlinie liege aktuell bei der Europäischen Kommission zur Prüfung – sie wird voraussichtlich Anfang April im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Zum Programm:

Mit der Siebten Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, die im Februar 2021 in Kraft getreten ist, wird die Sauenhaltung im Deckzentrum und im Abferkelbereich neu geregelt. Ziel der Neuregelung ist es, den Tierschutz zu verbessern. Die Kastenstandhaltung im Deckzentrum abzuschaffen sowie der Bau von Bewegungsbuchten im Abferkelbereich kosten Geld. Um die Belastungen für die Betriebe bei der Umsetzung dieser Neuregelung abzufedern, hat Bundesministerin Julia Klöckner in den Verhandlungen zum Corona-Konjunkturpaket das Bundesprogramm zum Stallumbau erreicht.

Voraussetzungen:

Unter folgenden Voraussetzungen können die sauenhaltenden Betriebe in Deutschland einen Förderantrag für die Umsetzung der neuen Anforderungen an die Sauenhaltung stellen:

  • Die Höchstgrenze liegt bei 500.000 Euro je Betrieb und Investitionsvorhaben.
  • Das Bauvorhaben darf nicht mit einer Vergrößerung des Tierbestandes verbunden sein.
  • Das Vorhaben muss bis Ende des Jahres 2022 abgeschlossen sein.
  • Förderfähig sind auch die einzelbetriebliche Beratung für die Erstellung eines Um- oder Ersatzbaukonzepts.

Zeitplan:

Anträge können dann länger – bis zum 30. September 2021 (statt bis zum 15. März 2021) bei der zum BMEL gehörenden Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) unter www.ble.de/stallumbau gestellt werden. Vorhaben können bis Ende 2022 umgesetzt werden.

Weitere Details zur Antragstellung finden sich unter www.ble.de/stallumbau veröffentlicht. Auskunft erteilt die BLE außerdem unter der Rufnummer 0228/6845-2755 sowie per E-Mail an stallumbau@ble.de

 

 

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