Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Gentechnik in der Landwirtschaft

Bauernverband fordert Novellierung des Gentechnikrechts

Ende der Woche stellt die Europäische Kommission eine Studie zur Regulierung neuer gentechnischer Züchtungsverfahren vor. Im Vorfeld legt der Deutsche Bauernverband ein aktuelles Positionspapier vor und fordert darin eine Novellierung des europäischen Gentechnikrechts.

Veröffentlicht am
/ Artikel kommentieren
vchal/shutterstock.com
Artikel teilen:

Der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, Bernhard Krüsken, sieht die aktuelle Diskussion mit großer Sorge: „Wir plädieren für eine innovationsoffene und dem wissenschaftlichen Fortschritt gerecht werdende Novellierung des Gentechnikrechts. Unsere Bauern brauchen dringend neue Züchtungstechniken, um schnell widerstandsfähigere Kulturpflanzen zu erhalten. Auch damit kann den Folgen des Klimawandels und dem wachsenden Schädlingsdruck begegnet werden. Wir sollten hier stärker auf die Wissenschaft hören und weniger idiologisch argumentieren. Mit dem Einsatz dieser Techniken können unsere Bauern den Pflanzenschutzmitteleinsatz noch weiter verringern. Wenn sich eine Pflanze selbst gegen Krankheiten und Schädlinge schützen kann, braucht sie keinen chemischen Pflanzenschutz.“

Hier geht es zur Zusammenfassung der Studie

Die derzeitige verfahrensbezogene Rechtsprechung stellt die Agrar- und Ernährungswirtschaft vor erhebliche Probleme. Die Hauptanwendungsbereiche der Genomeditierung sind verbesserte agronomische Eigenschaften (Ertrags- und Wachstumseigenschaften), verbesserte Nahrungs- und Futtermittelqualitäten und verbesserte Krankheitsresistenzen. Entsprechende Sorten können einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klima- und Umweltziele der EU-Kommission leisten. „Gerade verbesserte krankheitsresistente Sorten bieten den Landwirten großes Potenzial, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ohne Ertrags- und Qualitätsverluste zu reduzieren und leisten gleichzeitig einen wichtigen Beitrag für den Umweltschutz. Diese vielversprechenden Entwicklungen stehen unseren Landwirten aufgrund der bestehenden Rechtslage jedoch nicht zur Verfügung“, so Krüsken. Der Deutsche Bauernverband fordert daher eine Novellierung des europäischen Gentechnikrechts, damit genomeditierte Organismen, deren Veränderungen nicht von natürlich auftretenden Mutationen zu unterscheiden sind und auch mithilfe konventioneller Züchtungsverfahren entstehen können, vom Geltungsbereich des Gentechnikrechts ausgenommen werden.

Die Erteilung von Patenten auf Tiere und Pflanzen lehnt der Deutsche Bauernverband strikt ab. Dies gilt auch und insbesondere im Zusammenhang mit den neuen Züchtungsmethoden, die nicht dazu führen dürfen, dass das eigentliche Schutzregime für geistiges Eigentum im pflanzlichen Bereich, der Sortenschutz, ausgehebelt wird.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze hat die Position des Bundesumweltministeriums (BMU) zu Gentechnik in der Landwirtschaft vorgestellt. Angesichts der Auswirkungen auf Mensch und Umwelt müsse das geltende EU-Recht auch künftig für Verfahren der Neuen Gentechnik angewandt werden. Das BMU-Positionspapier „Für Wahlfreiheit und Vorsorgeprinzip“ listet dazu wesentliche Maßnahmen auf, die dringend auf nationaler und europäischer Ebene angegangen werden müssen. Dazu gehört zum Beispiel, die unabhängige Risikoforschung für Neue Gentechnik zu fördern und Nachweismethoden für genom-editierte Produkte wie Saatgut zu entwickeln. Außerdem müsse ein EU-weites System zur Herkunfts-Kennzeichnung entlang der Lieferkette etabliert werden. Das BMU zeigt damit Möglichkeiten auf, um geltendes Gentechnik-Recht anzuwenden und so das Vorsorgeprinzip zu wahren und die Wahlfreiheit zu sichern.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Auch Neue Gentechnik ist Gentechnik. Jedes gentechnisch veränderte Produkt in der EU soll weiterhin auf sein Risiko geprüft und gekennzeichnet werden. Dies gilt ohne Ausnahme, also auch für die Neue Gentechnik. Denn was einmal in die Umwelt gelangt ist, ist nie wieder rückholbar. Für die Regulierung solcher Verfahren und Produkte im geltenden Gentechnik-Recht gibt es Lösungen. Diese müssen nun endlich weiterverfolgt werden. Die Bundesregierung wird sich hier künftig auf nationaler und europäischer Ebene besser aufstellen müssen. Dann lässt sich auch in Zukunft gewährleisten, dass Bürgerinnen und Bürger frei wählen können, ob sie Gentechnik auf ihrem Tisch haben möchten oder nicht. Und so lässt sich auch bewerten, welches Risiko von den gentechnisch veränderten Pflanzen ausgeht, bevor sie in die Umwelt gelangen.“

Verfahren der Neuen Gentechnik, wie beispielsweise das Genome Editing mit der Genschere CRISPR/Cas, unterliegen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2018 der Gentechnik-Regulierung, können also nur nach einer strengen Prüfung zugelassen werden. Da die Neue Gentechnik relativ neu ist, fehlen jedoch zurzeit noch Verfahren, mit denen sich alle Pflanzen aus Neuer Gentechnik nachweisen lassen. Die Ansätze der klassischen Gentechnik greifen hier nicht. Deshalb müssen hierfür Lösungen erarbeitet und ein System der Rückverfolgung entlang der Lieferkette entwickelt werden. Auch muss die unabhängige Risikoforschung deutlich und dauerhaft ausgeweitet werden und Hersteller müssen ihr genom-editiertes Saatgut für diese unabhängige Forschung bereitstellen. „Produkte, bei denen Hersteller nicht bei der unabhängigen Risikoforschung kooperieren, sollten auch nicht zugelassen werden können“, so Schulze. Denn Risiken und Nebenwirkungen dieser neuen Technologie sind noch weitgehend unbekannt, insbesondere für Ökosysteme. Da einmal freigesetzte gentechnisch veränderte Organismen nicht mehr rückholbar sind, ist die vorgeschriebene, sorgfältige Zulassungsprüfung zwingend geboten. Diese Verfahren können zu ungewollten Veränderungen im Genom führen, wie das Beipiel hornloser Rinder in den USA zeigt, die durch das Verfahren unbeabsichtigt Antibiotikaresistenzgene bekommen haben. Außerdem gilt es zum Nachweis gentechnisch veränderten Saatguts und Produkte, internationale Register mit Informationen zu Neuen-Gentechnik-Pflanzen auszubauen, denn sie helfen Analysemethoden zu entwickeln. Weiteren Input für die von BMU vorgeschlagenen Ansätze erhofft sich das Bundesumweltministerium von einer Studie der EU-Kommission zu Neuer Gentechnik, die am 30. April veröffentlicht werden soll.

 

Downloads:
0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren
Ort ändern

Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.