Baulandmobilisierungsgesetz gebilligt
Vergangene Woche wurde im Bundesrat das Baulandmobilisierungsgesetz gebilligt. Vorgaben für tierwohlgerechte Stallumbauten wurden nicht im Gesetz aufgenommen.
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Der Deutsche Bauernverband kritisiert die Entscheidung, dass bei der Bundesratsentscheidung zum Baulandmobilisierungsgesetz der Tierwohlstallbau unberücksichtigt bleibt.
„Diese Entscheidung ist ein Rückschlag für die Landwirte, die die hohen Anforderungen des Gesetzgebers und der Verbraucher nach mehr Tierwohl in den Ställen umsetzen wollen. Wir haben kein Verständnis dafür, dass der Weg zu höheren Tierwohlstandards so blockiert wird,“ bewertet der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Bernhard Krüsken, das Abstimmungsergebnis. Zudem stehe die Entscheidung diametral zu der Bundesratsstellungnahme zum jetzt verabschiedeten Gesetzentwurf zur Änderung des Baugesetzbuches. Noch im Dezember 2020 habe der Bundesrat gefordert, die Hemmnisse beim Tierwohlstallbau zu beseitigen.
Während Wissenschaft, Landwirtschaft, Fach- und Tierschutzorganisationen gemeinsam mit Hochdruck an der Weiterentwicklung der Tierhaltung in Deutschland arbeiten, lässt nun nach dem Deutschen Bundestag auch der Bundesrat die Möglichkeit für den Umbau zahlreicher Ställe hin zu mehr Tierwohl fallen - und wirft damit die Arbeit und das Ergebnis des Kompetenznetzwerks Nutztierhaltung sang- und klanglos über Bord, heißt es im Bauernverband. Damit seien auch die vom Bundesrat bewirkten hohen und weit über das EU-Recht hinausgehenden Vorgaben der neuen Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung baurechtlich nicht umsetzbar. Für den DBV ist die Nichtberücksichtigung des Tierwohlstallbaus ein weiterer Beleg dafür, dass ein echter politischer Wille und Verantwortungsbewusstsein für höhere Standards in den Ställen fehlt.
Den Gemeinden bringt das Baulandmobilisierungsgesetz Vorteile. Sie können damit künftig brachliegende Flächen einfacher erwerben und neuen Wohnraum schaffen. Bei einem angespanntem Wohnungsmarkt können Kommunen zudem bis Ende 2025 die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen für Gebäude mit mehr als fünf Wohneinheiten untersagen. Bisher ist dies nur in Milieuschutzgebieten möglich.
Wohnen im Außenbereich
Außenbereichsflächen zur Wohnnutzung können in das beschleunigte Verfahren zur Bauleitplanung einbezogen werden - allerdings nur befristet bis Ende 2022. Und im Außenbereich gilt künftig eine neue Baugebietskategorie: das Dörfliche Wohngebiet, in dem einvernehmliches Miteinander von Wohnen und - insbesondere landwirtschaftlicher - Nebenerwerbsnutzung einfacher zu genehmigen ist.
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