Kälber sollen künftig erst später transportiert werden dürfen
In seinem Beschluss vom 25. Juni 2021 fordert der Bundesrat die Bundesregierung zu einer Änderung der Tierschutztransportverordnung (TierSchTrV) auf. Zukünftig sollen die Kälber länger auf den landwirtschaftlichen Betrieben verbleiben und erst ab dem 29. Lebenstag transportiert werden dürfen.
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„Dieses Verbot verschärft die ohnehin schlechte Wirtschaftlichkeit von Bullenkälbern auf den Erzeugerbetrieben. Die Landwirte werden wieder einmal vor große Herausforderungen gestellt und mit der Lösung hinsichtlich der Vermarktung der Kälber alleine gelassen“, sagte hierzu Dr. Nora Hammer, Geschäftsführerin des Bundesverbandes Rind und Schwein (BRS). „Zusätzliche Stallkapazitäten müssen auf den Erzeugerbetrieben geschaffen werden. Folglich werden Investitionen in einem Bereich notwendig, in dem bisher schon keine Gewinne erzielt wurden.“
Die Förderung der Umstrukturierung oder Erweiterung von Erzeugerbetrieben, alternative Absatzmärkte sowie weitere innovative Lösungsansätze hätten im Vorfeld einer solchen Entscheidung angeboten werden müssen. Um den deutschen Landwirten eine Perspektive zu bieten, fordert der BRS deshalb erheblich längere Übergangsfristen.
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