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Nationale Agrarreform

Bundesrat stimmt GAP-Verordnungen zu

Vergangene Woche wurden im Bundesrat zwei Verordnungen zur nationalen Umsetzung der europäischen Gemeinsamen Agrarpolitik GAP ab dem Jahr 2023 verabschiedet.

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In der GAP-Direktzahlungen-Verordnung und die GAP-Konditionalitäten-Verordnung werden verbindliche Umweltauflagen und Anforderungen geregelt, die erfüllt sein müssen, um Zahlungen aus der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erhalten. Außerdem gestalten sie die Eco-Schemes näher aus, die freiwilligen zusätzlichen Maßnahmen für noch mehr Umwelt- und Klimaschutz.

Hier forderte der Bundesrat vor allem eine Ausgestaltung, die allen Landwirten eine Teilnahme attraktiv macht und fordert "die Belange von Milcherzeugerbetrieben mit überwiegender Dauergrünlandnutzung und Betriebe mit ökologischen bzw. biologischen Produktionen" besser zu berücksichtigen.

Die Verordnungen müssen aufgrund von zeitlichen EU-Vorgaben noch in diesem Jahr erlassen werden.

„Mit den Öko-Regelungen des Bundes und den Maßnahmen zu Agrarumwelt, Klima und Tierwohl der Länder muss es allen Betrieben möglich sein, zu einer klima- und umweltfreundlichen Landwirtschaft beizutragen sowie Betriebseinkommen zu erwirtschaften. Bei Bedarf müssen wir hier nachjustieren. Auch die vom Klimawandel bedrohten Wälder benötigen auf allen Ebenen Rahmenbedingungen, die zum Walderhalt beitragen, in dem aktive Waldwirtschaft möglich bleibt. Sie trägt maßgeblich zum Aufbau klimaresilienter Mischwälder bei. Und das anfallende Holz benötigen wir selbstverständlich zur Reduktion fossilen Kohlenstoffs und für die Erreichung der Klimaschutzziele, sagte Minister Peter Hauk MdL, am Freitag (17. Dezember 2021) im Bundesrat in Berlin, anlässlich der Abstimmung der Länder zu den vom Bund vorgelegten Verordnungsentwürfen zur Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP) in Deutschland ab dem Jahr 2023.

Die beiden Verordnungen enthalten Detailregelungen zur Ausgestaltung der Direktzahlungen und der sogenannten Konditionalität und ergänzen somit die GAP-Gesetze, die bereits im Sommer dieses Jahres vom Bund veröffentlicht wurden.

Die Direktzahlungen der 1. Säule werden zukünftig um das Instrument der freiwilligen Öko-Regelungen ergänzt und es werden auch wieder gekoppelte Direktzahlungen in Deutschland eingeführt. Die Stärkung kleiner Betriebe sowie die Förderung junger Landwirtinnen und Landwirte wird ausgebaut. Auch die Umschichtung von Direktzahlungen in die 2. Säule wird angehoben, um die Länderprogramme zur Entwicklung des Ländlichen Raumes zu stärken. Die nun verabschiedete GAP-Direktzahlungen-Verordnung legt die Voraussetzungen zum Erhalt der verschiedenen Direktzahlungen fest.

„Die bisherigen Diskussionen in der Reform waren lang und schwierig. Dies ist kein Wunder bei dem breiten Feld der politischen Ziele der GAP und den vielfältigen Forderungen der Gesellschaft. Dies erforderte immer wieder ein hartes Ringen um einen politischen Kompromiss“, betonte Minister Hauk.

Mit der GAP-Konditionalitäten-Verordnung wurden die Grundvoraussetzungen zur Teilnahme der landwirtschaftlichen Betriebe an dem GAP-Fördersystem für Deutschland ausformuliert und auch an regionale Bedingungen angepasst. Die Konditionalität beschreibt unter anderem, wie die landwirtschaftlichen Flächen im guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand zu halten sind. So werden die landwirtschaftlichen Betriebe zukünftig auch neue Anforderungen erfüllen müssen. Dies sind zum Beispiel der Schutz von kohlenstoffreichen Böden, eine verpflichtende Stilllegung von vier Prozent der Ackerfläche, ein verpflichtender Fruchtwechsel oder die Anlage von Zwischenfrüchten und die Mindestbodenbedeckung der Ackerflächen im Winter.

Minister Peter Hauk MdL mahnte an, dass die Arbeit an der Umsetzung der GAP-Reform und die fachlichen sowie politischen Diskussionen nun nahtlos weitergehen müssen, denn der GAP-Strategieplan Deutschlands werde zu Beginn des Jahres 2022 an die EU-Kommission zur Genehmigung übermittelt. „Wir Länder haben jahrzehntelange Erfahrungen mit der Genehmigung von Förderprogrammen durch die EU und der Notwendigkeit gegebenenfalls im Detail nachsteuern zu müssen.

Von Seiten der Kommission wird es erfahrungsgemäß viele Anmerkungen, Fragen und Änderungswünsche im Genehmigungsverfahrens geben“, mahnte der Landwirtschaftsminister. Er plädierte dafür, die beschlossene Reform jetzt solide umzusetzen und die von der EU eingeführte Lernphase der Jahre 2023 und 2024 zu nutzen und dabei auch das Kriterium des Bürokratieabbaus nicht außer Acht zu lassen.

„Das Antragsjahr 2023 wird zeigen, wie die landwirtschaftlichen Betriebe die neue GAP annehmen werden. Bei vielen Maßnahmen bin ich zuversichtlich, dass sie gut akzeptiert werden und zur Erreichung der gewünschten Ziele beitragen. Insbesondere aber bei dem komplexen Zusammenspiel der bundesweiten Öko-Regelungen und den länderspezifischen Agrarumwelt-, Klima- und Tierwohlmaßnahmen müssen wir genau hinsehen, ob es hier zu Benachteiligungen bestimmter Betriebe kommen wird. Bei Bedarf müssen wir hier nachjustieren“, machte Minister Peter Hauk deutlich.

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