Gemeinsamer Antrag 2025 Noch ist Zeit für Korrekturen
Bis 30. September haben Antragstellerinnen und Antragsteller Zeit, den Gemeinsamen Antrag zu prüfen und Korrekturen einzupflegen. Das Ministerium Ländlicher Raum rät, regelmäßig mögliche Hinweise abzurufen.