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Gütesiegel

Aus für Anbindehaltung in Österreich kommt früher

Ab 2024 gibt es in Österreich keine Ausnahmen mehr für die dauerhafte Anbindehaltung von Kühen. Die neuen Richtlinien des Agrarmarkt Austria (AMA)-Gütesiegels gelten dann für Milch- und Rindfleischerzeugnisse.

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Laut Gesetz ist die dauernde Anbindehaltung von Rindern in Neubauten seit 2005 verboten. In früher errichteten Stallungen ist diese in Ausnahmefällen noch bis 2030 erlaubt, sofern die örtlichen oder geografischen Gegebenheiten einen Umbau in einen Laufstall oder einen Weidegang nicht möglich machen. Zahlreiche Molkereien beziehen wegen der Forderungen der Märkte nun mehr Milch von Lieferanten ohne dauerhafte Anbindehaltung.

Für weitere Verbesserungen der Tierhaltungsstandards und um den Anforderungen in Österreich und auf den Exportmärkten gerecht zu werden, hat sich das AMA-Marketing entschlossen, das Verbot der dauerhaften Anbindehaltung nun schon früher umzusetzen. Die Anbindehaltung mit Weide, Auslauf oder sonstiger Bewegungsmöglichkeit an weniger als 90 Tagen pro Jahr ist im AMA-Gütesiegel-Programm Milch ab 1. Januar 2024 nicht mehr zulässig. Die entsprechenden Vorschläge für die Richtlinienänderung sind hierfür in den vergangenen Monaten mit Branchenvertretern erarbeitet worden. Der Beschluss fiel im zuständigen Fachgremium der AMA. „Damit setzt das AMA-Gütesiegel gemeinsam mit der Branche einen weiteren Schritt bei der Weiterentwicklung einer Tierhaltung, die von Konsumenten anerkannt wird. So wie mit unserem Masterplan Schwein, der einen früheren Ausstieg des Vollspaltenbodens im AMA-Gütesiegel vorsieht, möchten wir auch bei der Milchviehhaltung Taktgeber sein“, erklärt Michael Blass, Geschäftsführer der AMA-Marketing.

Praxistauglichkeit auf dem Prüfstand

Zu dieser Einigung erklärte Josef Moosbrugger, Präsident der Landwirtschaftskammer Österreich (LKÖ): „Wir fordern die Molkereien und sämtliche Vermarktungspartner auf, in enger Abstimmung mit der Landwirtschaft praxistaugliche Übergangslösungen für die betroffenen Bauernhöfe zu erarbeiten. Das ist für den Erhalt dieser Betriebe und die heimische Versorgungssicherheit wichtig. Für rinderhaltende Betriebe, die mitziehen und umrüsten, braucht es gesicherte Abnahmegarantien von weiteren 24 Monaten. Das ist von großer Bedeutung, damit die Betriebe auch in der Lage sind, die notwendigen Veränderungen und die damit verbundenen Investitionen zu tätigen“, machte Moosbrugger hierzu deutlich. „Wir setzen uns weiterhin für ein Sonderinvestitionsprogramm mit einem erhöhten Fördersatz ein, um die bäuerlichen Betriebe bei der Umstellung zu unterstützen. Wir müssen dafür sorgen, dass möglichst viele der betroffenen Bauernhöfe in der Lage sind, ihre Ställe in der erforderlichen Zeit umzubauen“, betonte der LKÖ-Präsident. „Der Weg ist jedenfalls klar: Die dauernde Anbindehaltung bei Rindern ist schon seit Längerem ein Auslaufmodell, wichtige Weichen werden jetzt gestellt. Das stärkt die Position der AMA-Gütesiegel Produkte am Markt. Die Konsumenten müssen aber mitziehen, ihre Solidarität ist gefragt“, so Moosbrugger.

Innovative Lösungen gefragt

„Um eine fachliche Unterstützung für die betroffenen Betriebe zu liefern, haben wir im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) gemeinsam mit der HBLFA Raumberg-Gumpenstein, den Molkereien und Bio-Austria das ‚Bergmilchvieh-Projekt’ durchgeführt. Dabei konnten wir innovative Stallbaulösungen – gerade für kleinere Bergbauernhöfe – entwickeln und auf ihre Praxistauglichkeit untersuchen. Das ist ein weiterer wichtiger Ansatz, um unsere Bauernfamilien auf dem Weg raus aus der dauernden Anbindehaltung zu unterstützen“, berichtete der LKÖ-Präsident. „Damit gelingt ein nächster großer Schritt für mehr Tierwohl“, betonte Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig. Die Weiterentwicklung ab 2024 und die gesetzliche Auslauffrist mit 2030 stelle die betroffenen Betriebe vor große Herausforderungen. Darum schnürt Totschnig ein Investitionsprogramm, um Bauern auf diesem Weg zu unterstützen. „Der Umbau von Ställen ist sehr kostenintensiv. Darum stellen wir finanzielle Hilfe bereit, wenn Betriebe bis zu zwei Jahre vor der gesetzlichen Frist aus der dauernden Anbindehaltung umsteigen. Dafür investieren wir 30 Millionen Euro pro Jahr“, sagte der Minister. Tierschutzminister Johannes Rauch begrüßte die Initiative als eine wichtige Entscheidung für den Tierschutz. Damit werde der Ausstieg aus der Anbindehaltung noch einmal beschleunigt. Die Zukunft liege in höheren Tierschutzstandards und die Betriebe erhielten Planungssicherheit.

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