Was Rinderhalter jetzt wissen müssen
Seit dem 1. Januar 2023 sind auch alle Mastrinder haltenden Betriebe im QS-System verpflichtet, am Antibiotikamonitoring teilzunehmen. Für Tierhalter sei es dabei entscheidend, dass sich die Tierärzte beim QS-Antibiotikamonitoring mit einbringen, teilt die Qualitäts- und Sicherheits-(QS) GmbH hierzu mit. Der Grund: Die Veterinäre übertragen die Daten aus den Anwendungs- und Abgabebelegen in die QS-Antibiotikadatenbank und stellen damit die notwendige Datenbasis – auf Wunsch auch für die direkte Weiterleitung an die HIT-TAM-Datenbank bereit.
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Wer ist von dem Monitoring betroffen?
Am QS-Antibiotikamonitoring nehmen derzeit teil: Mastrinderhalter (neu seit 1. Januar 2023), Mastkälberhalter und Rinderhalter, die an der ITW-Rind teilnehmen. Betriebe mit einer kombinierten Produktionsart, wie beispielsweise Rindermast und Milchviehhaltung, müssen bei QS nur mit den drei oben genannten Tiergruppen (Mastrinder, Mastkälber oder ITW-Rind) am Antibiotikamonitoring teilnehmen. Die anderen Tiergruppen, wie beispielsweise eine QS-Milchviehhaltung, können aber freiwillig gemeldet werden.
Was macht der Tierhalter?
Mastrinderhalter, die in diesem Jahr neu am Antibiotikamonitoring teilnehmen, melden ihrem Bündler die Anzahl der belegten Tierplätze und die Tierarztpraxis. Der Bündler sorgt für die Eingabe in der QS-Datenbank.
Was macht der Tierarzt?
Ausschließlich Tierärzte dürfen die Anwendungs- und Abgabebelege für das QS-Antibiotikamonitoring in der Datenbank VetProof melden. Hierfür lassen sie sich jetzt einmalig in der Datenbank registrieren, wenn sie nicht ohnehin schon auf VetProof registriert sind.
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