Grünes Licht für Erschwernisausgleich
Landwirte, die aufgrund der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung bestimmte Pflanzenschutzmittel in Schutzgebieten bei der Bewirtschaftung ihrer Flächen nicht einsetzen können, sollen einen Erschwernisausgleich erhalten, meldet das Bundeslandwirtschaftsministerium.
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Um Einkommensverluste für die betroffenen Landwirtinnen und Landwirte auszugleichen, wurde mit den Ländern die GAK-Maßnahme "Förderung besonders nachhaltiger Verfahren im Zusammenhang mit der Umsetzung der FFH - und der Vogelschutzrichtlinie" abgestimmt und bei der Europäische Kommission zur Notifizierung eingereicht. Die EU-Kommission habe diese Förderung jetzt beihilferechtlich genehmigt.
Die Förderung setzt voraus, dass die bewirtschafteten Flächen in Natura-2000-Gebieten liegen. Die Höhe der Zuwendung betrage 382 Euro pro Hektar produktiv genutzter Ackerflächen und 1527 Euro pro Hektar produktiv genutzter Dauerkulturen. Die Maßnahme ist Teil des Aktionsprogramms Insektenschutzes und wird seitens des Bundes über einen GAK-Sonderrahmenplan mit zusätzlichen Mitteln unterstützt.
Die konkrete Ausgestaltung und Mitfinanzierung der Maßnahme liegt in der Zuständigkeit der Länder.
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