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Vogelgrippe

Geflügelpest breitet sich weiter aus

Fast täglich kommen durch den Fund von infizierten Wildvögeln neue Gebiete mit Aufstallungspflichten dazu. Betroffen sind aktuell (teilweise) die Landkreise Böblingen, Esslingen, Freiburg, Ostalbkreis, Ludwigsburg, Tübingen, Stuttgart, Lörrach, Heilbronn und Reutlingen.

 

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Hühner dürfen wegen der Vogelgrippe vielerorts nicht mehr ins Freie. In den betroffenen Gebieten gilt eine Aufstallungspflicht. Stand 20. Februar haben insgesamt zehn Landkreise im Verbreitungsgebiet des Landesbauernverbandes Allgemeinverfügungen erlassen, nach denen eine Stallpflicht für Geflügelhaltungen vorläufig in der Regel bis zum 31. März vorgesehen ist.
Hühner dürfen wegen der Vogelgrippe vielerorts nicht mehr ins Freie. In den betroffenen Gebieten gilt eine Aufstallungspflicht. Stand 20. Februar haben insgesamt zehn Landkreise im Verbreitungsgebiet des Landesbauernverbandes Allgemeinverfügungen erlassen, nach denen eine Stallpflicht für Geflügelhaltungen vorläufig in der Regel bis zum 31. März vorgesehen ist.Borlinghaus
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Das Veterinäramt im Rhein-Neckar-Kreis bittet vorsorglich alle Geflügelhalter, sich auf eine tierschutzgerechte Unterbringung ihrer Tiere im Rahmen einer Aufstallungspflicht vorzubereiten, da diese bei weiteren Funden infi-zierter Vögel unumgänglich ist. Mehr zum Thema gibt es unter http://www.lbv-bw.de/Gefluegelpest

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