Anhörungen zum geplanten Düngegesetz starten
Die Bundesregierung will das Düngerecht in Deutschlandneu ordnen. Aktuell hat nun die die Anhörung der Länder und Verbände gestartet, damit das Gesetz noch in diesem Jahr in Kraft treten kann.
- Veröffentlicht am
Die Bundesregierung will das Düngerecht in Deutschlandneu ordnen. Neben der bedarfsgerechten Ernährung der Pflanzen, soll damit vor allem der Wasserschutz vorangetrieben sowie das Verursacherprinzip gestärkt werden. Nach der Ressortabstimmung des Entwurfs für das neue Düngegesetz hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) nun die Anhörung der Länder und Verbände gestartet. Ziel sei es, das Düngegesetz vor dem Sommer im Kabinett zu beschließen, um ein Inkrafttreten noch in diesem Jahr zu ermöglichen.
Das BMEL plant aktuell ein ganzes Paket mit angepasster Stoffstrombilanzverordnung und einer neuen gesetzlichen Vorschrift, mit der ein Düngemonitoring ermöglicht werden soll. Im ersten Schritt erfolge nun aber die Anpassung des Düngegesetzes. Nötig ist dies insbesondere vor dem Hintergrund einer jahrelangen Auseinandersetzung mit der Europäischen Kommission bezüglich der Nitratbelastung. Das geplante Düngepaket soll Strafzahlungen an die EU dauerhaft abwenden, den Betrieben Planungssicherheit geben und Ressourcen schützen. Die Anpassungen des Düngegesetzes sind rechtlich notwendig, um EU-Recht umzusetzen, die Stoffstrombilanz-Verordnung zu optimieren und eine Verordnung zum Wirkungsmonitoring der Düngeverordnung einführen zu können. Zudem werde eine neue EU-Verordnung zum Inverkehrbringen von EU-Düngeprodukten in nationales Recht umgesetzt.
Parallel zur Änderung des Düngegesetzes arbeitet das BMEL an einer Änderung der Stoffstrombilanzverordnung. Die dafür erforderlichen Rechtsgrundlagen seien nun im Änderungsentwurf des Düngegesetzes berücksichtigt.
Die Änderung des Düngegesetzes soll weiterhin dazu führen, dass künftig die Düngedaten landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen einer Monitoringverordnung nachvollzogen und bewertet werden können. Mit der Monitoringverordnung soll überprüft werden, wie wirksam die geltenden Düngeregeln sind. Die Betriebsdaten sollen mittelfristig die Basis bilden, um das Verursacherprinzip noch stärker zu berücksichtigen. Zudem soll diese Datenbasis bei zukünftigen Änderungen der Düngeverordnung ermöglichen, gezieltere Maßnahmen zu erarbeiten – zum Beispiel um Betriebe zu entlasten, die schon wasserschonend arbeiten.
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.