Verordnung in Kraft
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Wie bereits in BWagrar 21/2019, Seite 11, vorgestellt, trat die Verordnung der Landesregierung zu Anforderungen an die Düngung in bestimmten Gebieten zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen" (VODüVGebiete) zum 30.06.19 in Kraft.
Dies bedeutet, dass auf Flächen in roten Gebieten (Nitratsanierungsgebiete sowie gefährdete Grundwasserkörper nach Wasserrahmenrichtlinie aufgrund der Nitratbelastung) zusätzlich zu den allgemeinen Regelungen der Düngeverordnung verschärfte Maßnahmen einzuhalten sind. Dies sind vor allem notwendige Untersuchungen der Nährstoffgehalte (N und P) von Wirtschaftsdüngern und Gärresten sowie Bodenuntersuchungen. Diese dürfen nicht älter als ein Jahr sein und müssen nach wissenschaftlich anerkannten Messmethoden ermittelt werden.
Weitere Auskünfte erteilen zudem die zuständigen Landwirtschaftsämter.
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