Zurückhaltung bei Ökoregelungen
Die jetzt vorliegenden Daten aus den Bundesländern1 zeigen: Im ersten Jahr der neuen Förderperiode der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) haben die Landwirtinnen und Landwirte Zahlungen in ähnlicher Höhe beantragt wie in den Vorjahren. Zurückhaltender als erwartet fiel das Interesse an den sogenannten EcoSchemes („Ökoregelungen“), aus.
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Die ersten beiden Jahre der neuen GAP gelten als „Lernphase“. Eine Zurückhaltung bei Neuerungen in der Agrarförderung sei daher nicht ungewöhnlich, heißt es aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium. Die Neuartigkeit der Ökoregelungen gepaart mit den stark veränderten wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen infolge des Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine hätten zudem eine Zurückhaltung der Landwirtinnen und Landwirte erwarten lassen.
Gemeinsam mit den Ländern werde der Bund nun die vorliegenden Daten auswerten und diskutieren, welche Anpassungen an Ausgestaltung und Angebot der Ökoregelungen – möglicherweise auch kurzfristig – vorgenommen werden können. Ziel des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sei es dabei, einerseits die vereinbarten Umweltambitionen in den nächsten Jahren vollumfänglich zu erreichen und andererseits die vollständige Mittelausschöpfung des GAP-Budgets weiterhin zu gewährleisten.
Die nicht abgerufenen Mittel werden nun nach einem rechtlich vorgegebenem Verfahren verteilt: Zuerst greift die von der Bundesregierung für dieses Jahr ausnahmsweise erwirkte Flexibilität („Sicherheitsnetz“), wonach die unverbrauchten Mittel zuerst bis zu einem Höchstbetrag von 130 Prozent auf die Prämien der Ökoregelungen aufgeschlagen werden. Dadurch werden die als Ökoregelung beantragten Flächen deutlich höher honoriert. Dann noch verbleibende Mittel werden anderen Direktzahlungen (wie der Basisprämie oder der Junglandwirteförderung) zur Verfügung gestellt. Welche Prämien wie stark erhöht werden, lässt sich erst gegen Ende des Jahres sagen, wenn die vorliegenden endgültigen Antragszahlen vorliegen.
Den in diesem Jahr erhöhten Prämien steht gegenüber, dass – trotz höherer Flexibilität in den ersten beiden Jahren der GAP-Umsetzung (Lernphase) - in den Folgejahren Mittel aus anderen Direktzahlungen, insbesondere der Einkommensgrundstützung gekürzt und dem Ökoregelungs-Budget aufgeschlagen werden, um den EU-rechtlich vorgegebenen Budgetanteil zu erreichen. Es werden aber keine Mittel verfallen, das heißt das Deutschland zur Verfügung stehende GAP-Budget wird vollständig ausgeschöpft.
Hintergrund:
Für einjährig zu honorierenden Umweltmaßnahmen stehen ab 2023 pro Jahr eine Milliarde Euro zum Beispiel für Blühstreifen, Brachen, extensives Grünland oder die Bewirtschaftung ohne Pflanzenschutzmittel zur Verfügung. Die nachträglich von der EU-Kommission ermöglichte Aussetzung wichtiger Grundanforderungen zur Fruchtfolge und zu nichtproduktiven Flächen (v.a. Brachen, aber auch bestehende Hecken) in diesem Jahr, die zu inkohärenten Anforderungen an die Landwirtinnen und Landwirte geführt hat, hat dies verstärkt: Wer an den Öko-Regelungen zu Brachen und Blühstreifen teilnehmen wollte, musste dennoch die Grundanforderung, zuerst vier Prozent nichtproduktive Flächen zu erbringen, erfüllen. Das hat diese Öko-Regelungen, für die ein wesentlicher Anteil der Mittel vorgesehen war, äußerst unattraktiv gemacht.
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