Keine Strafzahlung für Deutschland
Die EU-Kommission hat das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen Nicht-Einhaltung der EU-Nitratrichtlinie eingestellt. Damit sind auch die drohenden, sehr hohen Strafzahlungen vom Tisch.
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2013 hatte die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, weil das deutsche Aktionsprogramm zur Umsetzung der EU-Nitrat-Richtlinie nicht den Vorgaben der Richtlinie entsprach und Deutschland seiner Verpflichtung der Maßnahmenverschärfung nicht nachgekommen war. Deutschland hatte daraufhin 2017 sein Düngerecht (Düngegesetz, Düngeverordnung und Stoffstrombilanzverordnung) umfassend novelliert. Die EU-Kommission war jedoch der Auffassung, dass die Änderungen nicht ausreichen würden, um die Vorgaben der Richtlinie zu erfüllen. Im Juni 2018 folgte der Europäischen Gerichtshof in seinem Urteil allen Kritikpunkten der Kommission am deutschen Aktionsprogramm. Die EU-Kommission hatte darüber hinaus beanstandet, dass auch die Novelle aus 2017 dem EuGH-Urteil aus 2018 nicht gerecht werde und in der Folge im Juli 2019 das sogenannte Zweitverfahren gegen Deutschland eingeleitet. 2020 wurde die Düngeverordnung nochmals umfangreich überarbeitet und die Grundlage für die Einführung nitratbelasteter und eutrophierter Gebiete mit strengeren Maßnahmen gelegt und mithilfe einer entsprechenden Allgemeinen Verwaltungsvorschrift und Anpassungen der Landesdüngeverordnungen umgesetzt. Nach Überprüfung der Landesverordnungen und der darauf basierenden Gebietsausweisungen in den Ländern forderte die EU-Kommission im Juni 2021 nochmals deutliche Nachbesserungen. Dies betraf vor allem die Größe der mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebiete, in denen strengere Anforderungen an die Düngung gelten. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift sowie die Grundwasserverordnung wurde deshalb in einem letzten Schritt und in enger Abstimmung der EU-Kommission und den Ländern 2022 nochmals überarbeitet.
Die EU-Kommission zeigte sich nun zufrieden und hat das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen Nicht-Einhaltung der EU-Nitratrichtlinie eingestellt.
Die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, Steffi Lemke sagte: „Ich freue mich sehr, dass die Europäische Kommission das Verfahren jetzt eingestellt hat. Es war ein sehr langer Weg, mit schwierigen Verhandlungen zwischen der Kommission, dem Bund, den Bundesländern, den Landwirtinnen und Landwirten, der Wasserwirtschaft und den Umweltverbänden."
Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, betont: „Dass wir die hohen Strafzahlungen abwenden konnten ist ein großer Erfolg, zu dem viele beigetragen haben. Nach Jahren der Unsicherheit für Landwirtinnen und Landwirte machen wir die Düngeregeln nun endlich zukunftsfest, das findet auch Anerkennung in Brüssel. Mit der Änderung des Düngegesetzes hat die Bundesregierung den Grundstein für ein Wirkungsmonitoring und eine verbesserte Stoffstrombilanzverordnung gelegt. Das ist die Basis, um das Verursacherprinzip bestmöglich etablieren. Denn klar ist, die Einstellung des Verfahrens ist ein Etappenziel, dass uns Brüssel gesteckt hat, und nicht das Ende. Jetzt geht es darum, mit zukunftsfesten Düngeregeln unsere Umwelt zu schützen und der Landwirtschaft Verlässlichkeit zu geben. Hier sind auch die Länder in der Pflicht. Schließlich sind die Nitratwerte mancherorts immer noch zu hoch, und die Landwirtinnen und Landwirte fordern zurecht Regeln, die auch Bestand haben. Unser Ziel: Wer Wasser schützt, soll entlastet werden.“
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